Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 290/2020 vom 27.04.2020

Breitbandförderung des Bundes entwickelt sich positiv

Nach Auskunft der Bundesregierung in der Antwort (Drs. 19/18220) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 19/17432) habe der Mittelabfluss bei der Breitband-Förderung des Bundes bisher insgesamt 467 Millionen Euro betragen. Allein im Haushaltsjahr 2019 seien 285,41 Millionen Euro abgeflossen. Bis zum 5. März 2020 seien es 32,91 Millionen Euro gewesen. 2016 lag der Mittelabfluss laut der Antwort noch bei 5,29 Millionen Euro, 2017 bei 22,45 Millionen Euro und 2018 bei 121,17 Millionen Euro. Im Jahr 2019 standen zwar nur Mittelansätze im Haushaltsplan in Höhe von 74,66 Millionen Euro zur Verfügung. Der Mittelansatz sei aber durch Ausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 912,14 Millionen Euro verstärkt worden. 

Auf die weitere Frage der FDP-Fraktion, welche Methode zur Verlegung von Glasfaserinfrastruktur nach Auffassung der Bundesregierung am geeignetsten erscheint, um einen kostengünstigen und flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, erwähnt die Bundesregierung den Einsatz alternativer Verlegemethoden einschließlich der Verlegung in geringerer Verlegetiefe. Durch Einsatz dieser könnten die Tiefbaukosten, die den überwiegenden Teil der Kosten des Ausbaus ausmachen, verringert und gleichzeitig die Bauzeiten verkürzt werden. Gleiches gelte für die stärkere Nutzung oberirdischer Verlegung von Telekommunikationslinien. Jede dieser Verlegemethoden habe allerdings eigene Beschränkungen und Einsatzszenarien, die insbesondere von der Oberflächenbeschaffenheit, den bestehenden Infrastrukturen und der Länge der zu verlegenden Strecke abhängen. Wo welche Technik vorzugsweisen Einsatz finden könne und solle, richte sich daher nach den Gegebenheiten vor Ort und sei mit dem zuständigen Träger der Wegebaulast abzustimmen.

Anmerkungen der Geschäftsstelle

Aus kommunaler Sicht ist die Intensivierung des Mittelabflusses bei der Bundes-Breitbandförderung zu begrüßen. Hier zeigt sich, dass die Implementierung der Förderung sich fortsetzt. Allerdings ist der Mittelabfluss allein kein geeigneter Maßstab für den Erfolg des Förderprogramms. Da der Abruf von Fördergeldern erst nach Fertigstellung von Bauabschnitten erfolgt, diese wegen verknappter Baukapazitäten allerdings nicht schnell voranschreiten, misst man damit streng genommen auch nur die Verknappung von Baukapazitäten.

Vielmehr ist der nach wie vor eher schleppende Breitbandausbau in Deutschland das Ergebnis von Versäumnissen der Vergangenheit. Relevante Breitbandförderung gibt es in Deutschland erst seit 2014 und dem Zuständigkeitswechsel auf das BMVI. Seitdem steht auch ausreichend Fördergeld zur Verfügung. Mit einer frühzeitigen nachhaltigen finanziellen Förderung anstelle des lange praktizierten Ausbaus im freien Wettbewerb wäre der Breitbandausbau zeitlich deutlich entzerrt worden. Das hätte auch der Verknappung von Baukapazitäten und den damit verbundenen exorbitanten Kostensteigerungen im Tiefbau entgegenwirken können.

Az.: 31.5-001/003

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