Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 245/2019 vom 27.05.2019

Förderung des Ausbaus von Breitband-Datennetzen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt im Rahmen seines Breitbandförderprogramms die Glasfaseranbindung von Schulen auf der Grundlage eines Sonderaufrufs. Weiterführende Informationen sind unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/HRt1Ql

In der Praxis haben sich Unsicherheiten hinsichtlich der Frage gezeigt, welche Einrichtungen von dem Begriff der „Schule“ in diesem Zusammenhang konkret umfasst und damit förderfähig sind. Der StGB NRW weist daher zur Klarstellung auf Folgendes hin: Der Förderleitfaden nimmt in Ziffer 4.5.1. (Seite 12) allgemeinbildende, berufliche sowie Förderschulen in jedweder Trägerschaft sowie Einrichtungen der sonstigen Aus- und Weiterbildung in öffentlicher Trägerschaft – wie zum Beispiel Volkshochschulen – in Bezug.

Während allgemeinbildende, berufliche und Förderschulen mithin unabhängig von der Trägerschaft förderfähig sind, kommt es bei den sonstigen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung auf die Trägerschaft entscheidend an. Förderfähigkeit besteht insoweit nur, wenn die öffentliche Hand Trägerin ist. Die Rechtsform ist demgegenüber nicht entscheidend.

Auch eine GmbH, deren Anteile von einer Gebietskörperschaft gehalten werden, ist öffentliche Trägerin in diesem Verständnis. Der Kreis der sonstigen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung ist im Übrigen weit gefasst und meint jedenfalls Volkshochschulen und Musikschulen; nicht erfasst sind hingegen Bibliotheken.

Az.: 42.14-002/011

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