Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 152/2024 vom 07.02.2024

Brandenburg beteiligt Kommunen am PV-Ausbau per „Solar-Euro“

Betreiber von Solaranlagen müssen ab 2025 eine feste Zahlung an anliegende Kommunen leisten. In Brandenburg gibt es bereits eine Abgabe von 10.000 Euro pro Windrad und Jahr – jetzt soll auch der sogenannte „Solar-Euro“ für mehr Akzeptanz in den betroffenen Kommunen sorgen.

Der brandenburgische Landtag hat zu Beginn des Jahres das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden (Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz - BbgPVAbgG) beschlossen.

Es legt fest, dass bei neu installierten Anlagen auf freien Flächen 2.000 Euro pro Megawatt Leistung im Jahr an die Kommune zu zahlen sind. Ab 2025 soll das Gesetz in Kraft treten.

Für Windkraft gibt es bereits eine solche Regelung in Brandenburg. Betreiber neuer Windräder müssen eine Sonderabgabe von 10.000 Euro pro Anlage und Jahr an Gemeinden zahlen, die ganz oder teilweise im Drei-Kilometer-Radius der Anlage liegen.

Brandenburg hat vor, die erneuerbaren Energien deutlich auszubauen: Bis 2030 ist eine installierte Leistung an Solaranlagen von 18 Gigawatt geplant, bis 2040 sogar von 33 Gigawatt.

Die Einführung der Sonderabgabe für Freiflächenanlagen in Brandenburg ist zu begrüßen. Dies könnte auch Vorbild für eine Weiterentwicklung des Bürgerenergiegesetz NRW sein, das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. Der StGB NRW hatte in dem Gesetzgebungsverfahren eine Ausweitung des Gesetzes auf Bestandsanlagen und auf PV-Freiflächenanlagen gefordert. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an den Standorten erneuerbarer Energieanlagen ist ein zentraler Baustein der Energiewende; denn gerade im Zusammenhang mit ambitionierten Ausbauzielen, die die Kommunen mittragen, muss die Akzeptanz vor Ort gefördert werden. Dies gelingt am besten, wenn ein Mehrwert des Ausbaus vermittelt werden kann, durch zusätzliche Einnahmen der Kommunen, die gut planbar sind und ihnen frei zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Den beschlossenen Gesetzentwurf finden sie hier: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_8500/8540.pdf

Az.: 28.6.9-014/001

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