Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 39/2008 vom 28.11.2007

BMWi-Gutachten zu Kosten des offenen Vergabeverfahrens

Nach einem vom Bundeswirtschaftsministerium auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegebenen Berichts des Beratungsunternehmens Ramboll Management zur Prozesskostenmessung des derzeitig gültigen Vergaberechts entstehen die meisten Kosten durch das Offene Vergabeverfahren. Hierbei ergebe sich in der Regel die größte Zahl an Anbietern, die vom öffentlichen Auftraggeber vollständig und sorgfältig zu prüfen sind, sei es, er findet sehr schnell einen Ausschlussgrund. Demgegenüber sei die Freihändige Vergabe ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb nicht nur – was die Verfahrenskosten (nicht die erzielten Preise) ergibt - das einfachste, sondern auch das preiswerteste Vergabeverfahren.

Die Untersuchung bezieht sich primär auf die VOL/A und VOF, da für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) das BMVBS eine ähnlich lautende Untersuchung in Auftrag gegeben hatte.

Die VOL- und VOF-Überprüfung des Beratungsunternehmens ergründete Kostenlasten, die sich sowohl für die beteiligten Unternehmen, wie auch für die Verwaltungen ergeben. Aus den Messungen und Berechnungen des Ramboll-Gutachtens ergeben sich insbesondere folgende - z. T. auch bereits diskutierte bzw. vom DStGB verlangte – Änderungsüberlegungen des Vergaberechts. Dies beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

- Vorschriften der VOF sollen in die Vorschriften der VOL/A integriert werden;
- die Abschnitte I. und II. der VOL/A sollen zu einem Abschnitt verbunden werden;
- Abschnitt III. der VOL/A sollte gestrichen werden und der IV. Abschnitt zu einer Verordnung gemacht werden;
- beim Vergabeverfahren sollte keine Unterscheidung mehr zwischen dem Offenen und dem Nichtoffenen Verfahren gemacht werden;
- es sollten Erleichterungen bei der Vorlage von Erklärungen, Unterschriften und Nachweisen eingeführt werden;
- auch gibt es die Idee, anstelle des Präqualifikationsverfahrens zunächst die Unterstellung gelten zu lassen, dass es sich bei einem Bewerber oder Bieter um ein geeignetes Unternehmen handelt, so lange keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorhanden sind.

Sowohl im Hinblick auf das Ramboll-Gutachten zur VOB/A (BMVBS) als auch im Hinblick auf das Ramboll-Gutachten zur VOL/A und zur VOF (BMWi) wird gegenwärtig in beiden Häusern geprüft, inwieweit hieraus Konsequenzen aus den vorliegenden Erkenntnissen zu ziehen sind.

Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Vergaberechtsreform derzeit stagniert, weil sich die betroffenen Ressourcen noch nicht über alle strittigen Fragen einigen konnten. Dies betrifft vor allem die verstärkte Einbeziehung „vergabefremder Kriterien“, insbesondere von Sozialkriterien.

Az.: II/1 608-00

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