Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 364/1996 vom 20.07.1996
BMWi-Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Entgegen den uns bekanntgewordenen Absichten des Bundeswirtschaftsministeriums (vgl. zuletzt: Mitt.NWStGB 1996, Nr. 12, S. 216) ist die in Aussicht genommene Kabinettsberatung des vorbezeichneten Gesetzentwurfs weder am 02.07. d. J. erfolgt noch wird diese am 16.07. d. J. realisierbar sein. Vielmehr geht das Bundeswirtschaftsministerium - offensichtlich beeindruckt durch die massive kommunale Intervention - nunmehr davon aus, daß eine Kabinettsberatung erst Mitte September erfolgen kann. Zuvor sollen insbesondere in der 37. Woche zunächst weitere Gespräche zwischen Wirtschaftsministerium und den Koalitionspolitikern geführt werden. Darüber hinaus möchte der Bundeswirtschaftsminister - ebenfalls noch im Vorfeld der Kabinettsberatung - ein weiteres Gespräch mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände am 03.09.1996 führen.
Inzwischen haben bereits zahlreiche NWStGB-Mitglieder die von der Geschäftsstelle vorgeschlagene Resolution (vgl. Anlage 3 zum Schnellbrief vom 11.06.1996 "Energierechtsreform und kommunale Selbstverwaltung") verabschiedet und der Bundesregierung zugeleitet. Der Umweltausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat im Rahmen seiner Sitzung vom 26.06.1996 den Vorschlag einer diesbezüglichen Resolution nachdrücklich begrüßt und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugleich aufgefordert, die Resolution vor Ort als Zeichen des Protestes gegen die in Aussicht genommene Energierechtsreform und den hiermit verbundenen nachhaltigen Beeinträchtigungen gemeindlicher Interessen zu verabschieden.
Az.: V/2-811-00