Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 417/2013 vom 06.05.2013

BMU zum Energie- und Klimafonds bei Anträgen aus dem Kommunalbereich

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat mit Pressemitteilung vom 17.04.2013 über die künftige Finanzmittelausstattung der einzelnen Programme des Energie- und Klimafonds (EKF) berichtet. Darin hebt das BMU hervor, dass ein Förderstopp vermieden werden könne. Durch die 311 Mio. Euro der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Programme zur energetischen Gebäudesanierung, energetischen Stadtsanierung sowie das neue Batteriespeicherförderprogramm fortgeführt.

Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung: „Die Mittel für die Bereiche Elektromobilität, Gebäudesanierung sowie das Batteriespeicher-Förderprogramm werden aus dem EKF zu 100 Prozent zugewiesen. Dies trifft auch für die Programme des internationalen Klima- und Umweltschutzes zu. Dieser Haushaltstitel wird ab dem Haushaltsjahr 2014 in den Bundeshaushalt überführt.

Förderfähige Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie, dies betrifft mit rund 3.200 Anträgen fast jede vierte Kommune in Deutschland, beim Marktanreizprogramm, beim Mini-KWK-Programm, der Kälte-Richtlinie sowie im Bereich Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien können somit bewilligt werden. Politische Zusagen für die Bereiche Elektromobilität, Internationaler Klima- und Umweltschutz sowie für das Batteriespeicher-Förderprogramm haben weiterhin Bestand. Auch die Finanzierung aller bis zum 31. Dezember 2012 eingegangenen Anträge für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau können bei Förderfähigkeit bewilligt werden. Das Programm wird vom Bundesumweltministerium gefördert und vom Bundeslandwirtschaftsministerium durchgeführt.“ Die gesamte Pressemitteilung ist online abrufbar unter www.bmu.de unter der Rubrik „Presse und Reden“.

Aus kommunaler Sicht ist zu begrüßen, dass ein Förderstopp vermieden wurde. Nichtsdestotrotz klafft im EKF nunmehr eine Lücke von 600 Mio. Euro (s. StGB NRW-Mitteilung vom 29.04.2013), so dass im Schnitt Kürzungen von einem Drittel bei kommunalen Klimaschutz- und Energieprojekten zu erwarten sind. Dies bedeutet eine Einschränkung des bewährten kommunalen Umwelt- und Klimaschutzes vor Ort.

Az.: II/3 811-00/8

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