Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 550/2012 vom 17.10.2012

BMU-Pläne zur Novellierung des EEG

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat am 11.10.20102 seine Reformpläne für die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgestellt und ein entsprechendes Papier mit Verfahrensvorschlägen präsentiert. Diese Papier ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet - Mitgliederbereich - unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar.

Zielsetzung ist eine grundlegende Reform des EEG, die über die bisherigen Korrekturen hinausgeht und sich langfristig an markwirtschaftlichen Instrumenten orientiert. Ausgangslage dabei ist eine Gesamtbetrachtung aller Wirkungszusammenhänge Erneuerbarer Energien (Netze, Kraftwerke, Speicher). Die Anpassung soll maßvoll und in gleichmäßigen Schritten erfolgen. Es ist eine gesetzliche Festschreibung genereller zeitlicher und quantitativer Ausbauziele, spezifischer Überlegungen zu den einzelnen Energiearten und dem Erreichen ihrer Marktfähigkeit vorgesehen. Die Möglichkeiten der geographischen und regionalen Steuerung, Lastmanagement, Speicher und Technologien sollen als Aspekte im EEG Berücksichtigung finden.

Zum Zeitablauf und Organisation der Reform wird ausgeführt,

  • dass ein konsensuales Verfahren angestrebt wird,
  • die fachliche Vorbereitung im Rahmen der Plattform „Erneuerbare Energien“ des BMU erfolgen soll,
  • eine öffentliche Gesprächsreihe „EEG-Dialog“ in Form von fünf Veranstaltungen (Beginn November 2012) durchgeführt
  • und eine persönliche Beratergruppe gegründet werden soll.

Aus kommunaler Sicht sind die Reformbestrebungen des Bundesumweltministers zu unterstützen. Neben der Begrenzung der Kosten der EEG-Förderung muss aber auch die Steigerung der Energieeffizienz- und Einsparung sowie eine gerechtere Verteilung der Kosten der Energiewende im Zentrum des politischen Handels stehen.

Eine Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu den Reformplänen zur Novellierung des EEG ist ebenfalls von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet - Mitgliederbereich - unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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