Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 763/2013 vom 24.10.2013

BMU-Förderrichtlinie "Klimaschutz 2014"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) für das Jahr 2014 vorgelegt. Diese kann im Mitgliedsbereich des StGB unter der Rubrik Fachinfo/Service≥Fachgebiete≥Umwelt/Abfall/Abwasser abgerufen werden.

Bereits seit dem Jahr 2008 werden Städte und Gemeinden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU bei ihren Anstrengungen im Klimaschutz finanziell unterstützt. Die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative sollen dazu dienen, Anreize zu legislativen Instrumenten zu setzen und die Potenziale zur Emissionsminderung kostengünstig und breitenwirksam zu erschließen.

Nach der Kommunalrichtlinie werden u. a. Beratungsleistungen für Kommunen, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten, die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten sowie investive Maßnahmen, die zu einer CO2-Emissionsminderung in Kommunen führen, finanziell gefördert.

Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Grundstruktur der Richtlinie und die Ausrichtung der Förderung beibehalten. Darüber hinaus wurden einzelne redaktionelle Änderungen zur Konkretisierung des Textes vorgenommen. Anmerkung:

Der Einreichungszeitraum für kommunale Förderanträge wird in der Kommunalrichtlinie 2014 verlängert. Anträge können nun vom 01.01.2014 bis zum 30.04.2014 eingereicht werden. Darüber hinaus können Anträge für Klimaschutzmanagement sowie das Anschlussvorhaben im Klimaschutzmanagement und die ausgewählte Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzmanagements weiterhin — wie bereits im Jahr 2013 — ganzjährig gestellt werden.

Aus kommunaler Sicht ist allerdings nachteilig, dass im Rahmen der investiven Förderungen ab dem Jahr 2014 keine Förderung mehr in den Bereichen „Außen- und Straßenbeleuchtung“ sowie „Umbaumaßnahmen im Straßenraum zur besseren Vereinbarkeit der verschiedenen Verkehrsarten“ angeboten werden. Im Bereich der Innen- und Hallenbeleuchtung wurde die Förderquote von 40 Prozent auf 30 Prozent reduziert und auf LED-Technologie begrenzt.

Az.: II/2 qu-ko

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