Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 75/2007 vom 24.01.2007

BMF-Schreiben zu § 35 Einkommensteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12. Januar ein Schreiben zur Frage der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG herausgegeben. In diesem Schreiben werden neben Fragen zum Anwendungsbereich und Anrechnungsvolumen auch nähere Erläuterungen zu den gewerblichen Einkünften i.S.d. § 35 EStG gegeben, z. B. in Hinsicht auf die entstehenden Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bzw. beim Verkauf eines Mitunternehmeranteils. Da sich die Steuerermäßigung des § 35 Abs.1 EStG auf die tarifliche Einkommensteuer beschränkt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt, werden hinsichtlich der hiermit verbundenen Fragestellung, in welchem Umfang gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 35 EStG in der Summe der Einkünfte enthalten sind, sowohl die Grundsätze im Fall der Einzelveranlagung als auch im Fall der Zusammenveranlagung näher betrachtet. Darüber hinaus wird teilweise anhand von Beispielen auf die Steuerermäßigung bei Mitunternehmerschaften eingegangen.

Das BMF-Schreiben ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Steuern“, „Einkommensteuer“ abrufbar.

Az.: IV/1 921-00

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