Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 77/2000 vom 05.02.2000

"Blauer Engel" für Car Sharing

Das Umweltbundesamt hat zum 100sten Mal das Umweltzeichen"Blauer Engel" vergeben. Das RAL-UZ 100 wurde für das organisierte Autoteilen, also Car Sharing, vergeben. Vier Anbieter haben das Umweltzeichen beantragt und erhalten.

Das Umweltbundesamt begründet die Vergabe des "Blauen Engels" an die Car Sharing-Anbieter damit, dass der Umweltschutz durch die Verringerung der Gesamtzahl von Pkw’s auf den Straßen verbessert würde. Es wird weniger Parkraum beansprucht, die durchschnittliche Jahresfahrleistung der Verkehrsteilnehmer geht zurück und das einzelne Fahrzeug wird mit als doppelt so intensiv genutzt wie ein durchschnittlich privat genutzter Pkw.

In diesem Zusammenhang weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes empfohlen hat, neue Angebote intelligenter Mobilität, wozu besonders auch nutzerfreundliche Formen des Car Sharing gehören, zu unterstützen. Der Ausschussbeschluss vom 7./8.10.1999 lautet wie folgt:

"Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr begrüßt, dass zunehmend Konzepte und Angebote erarbeitet werden, die einen veränderten Umgang mit Mobilität auch wirtschaftlich attraktiv werden lassen.

Der Ausschuss sieht in neuen ("intelligenten") Mobilitätsangeboten, wie modernen nutzerfreundlichen Formen des Car-Sharing, die Chance, die urbane Qualität von Städten und Gemeinden zu stärken, örtliche Entwicklungspotentiale zu wecken und den Verbrauch öffentlicher Flächen für den ruhenden Verkehr entscheidend zu reduzieren.

Der Ausschuss empfiehlt Städten und Gemeinden, sich mit neuen Mobilitätsformen zu befassen und diese gegebenenfalls zu fördern. Geeignete Maßnahmen könnten sein:

    • kommunale Flächen für neue Formen intelligenter Mobilität bereitzustellen,
    • durch Regelungen in den Stellplatzsatzungen fördernde Rahmenbedingungen zu schaffen,
    • das Aufkommen aus Stellplatzsatzungen für die Einrichtung von Car-Sharing-Anlagen zu verwenden oder
    • kommunale Unternehmen sowie Verwaltungen zur Entwicklung und Nutzung intelligenter Fahrzeugnutzungskonzepte zu ermuntern."

Az.: III 154 - 00

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