Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 323/2002 vom 05.06.2002

Biometrische Merkmale in Ausweisen

Die Bundesregierung teilt in der Drucksache 14/8839 des Deutschen Bundestages auf Anfrage mit, dass zwar eine Einführung von biometrischen Identifikations-Merkmalen in Ausweisen und ausländerrechtlichen Dokumenten vorgesehen sei, dass ein Zeitplan hierzu jedoch noch nicht besteht. Vor dem flächendeckenden Einsatz von Biometrie, so die Bundesregierung, müssten ausführliche Tests und Anwendungsversuche in Pilotprojekten in beträchtlicher Größenordnung durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antwort lagen noch keine Einzelheiten zur Aufnahme und Speicherung biometrischer Merkmale vor, es fehlten auch Entwürfe für das Bundesgesetz zur Änderung der Regelungen bei den Pässen und Personalausweisen bzw. für die Rechtsverordnung zum Ausländergesetz. Derzeit ist eine Projektgruppe Biometrie im Bundesministerium des Innern beauftragt, eine Bestandsaufnahme verfügbarer biometrischer Systeme und Verfahren vorzunehmen und diese zu bewerten.

Az.: IV/3 800-00

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