Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 859/2004 vom 03.11.2004

Biometrische Merkmale im Reisepass

Der EU-Ausschuss für Justiz und Inneres hat am 26.10.04 beschlossen, zukünftig nicht nur ein Foto, sondern auch die Fingerabdruck-Informationen eines EU-Einwohners in einem Chip im Reisepass zu speichern. Das Foto des Passinhabers muss in Dokumenten enthalten sein, die 18 Monate nach der Verabschiedung der technischen Detail-Regelungen, die Fingerabdruck-Informationen in solchen, die 36 Monate nach der Verabschiedung ausgegeben werden.

Az.: G/3-1 805-00

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