Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 495/2005 vom 01.06.2005

Biometriepass für 59 Euro

Bundesinnenminister Schily verkündete am 01.06.2005 auf der Bundespressekonferenz, dass der ab 01.11.2005 ausgegebene Reisepass mit biometrischen Merkmalen EUR 59,- kosten soll. Dies berichtet der Online-Nachrichtendienst heise (www.heise.de/newsticker/meldung/60149 ).

Zunächst soll in den Chip im Pass nur ein digitales Passbild aufgenommen werden, für das bei der Antragstellung ein frontal aufgenommenes Foto vorgelegt werden muss; später soll dann der Fingerabdruck in digitaler Form hinzukommen, und, so Schily wörtlich, "als drittes Merkmal könnte der Iris-Scan auch noch in den Chip aufgenommen werden".

Der sogenannte ePass wird wie bisher eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben. Bei Jugendlichen, die noch wachsen und deren biometrische Merkmale sich dementsprechend schneller verändern, soll die Gültigkeit des neuen Passes nur fünf Jahre betragen, und soll mit EUR 37,50 etwas billiger sein.

Zu den Gesamtkosten wollte Schily dem Bericht zufolge auch auf Nachfrage gegenüber heise online keine Angaben machen. Dem Vernehmen nach soll die erhöhte Passgebühr wenigstens die jährlichen Betriebskosten für die biometrische Erfassung bei der Neuausstellung abdecken. Die einmaligen Fixkosten, also beispielsweise die Investitionen für Lesegeräte an den Grenzkontrollstellen, so heise, sollen bereits im kommenden Jahr in den Haushalt des Bundesgrenzschutzes berücksichtigt werden, erklärte Schily, ohne Zahlen zu nennen. Nach und nach werde man an allen Grenzstellen die entsprechenden Gerätschaften aufstellen. Im Januar 2006 soll dazu ein Pilotprojekt starten; das eigentliche Rollout ist für 2007 vorgesehen.

Der Nachrichtendienst golem berichtete (www.golem.de/0506/38374.html ), dass eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei nicht stattfinden soll. Schily: "Die biometrischen Merkmale werden ausschließlich beim Bürger erhoben und nur im Chip des Dokuments gespeichert, das der Bürger bei sich trägt. Eine zentrale Speicherung der Passdaten ist in der EU-Verordnung nicht vorgesehen. Das nationale Passgesetz sieht darüber hinaus ein klares Verbot einer zentralen Passdatei vor."

Bereits ausgegebene Pässe werden nach diesem Bericht auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit behalten. Das gilt auch für die zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 ausgestellten Pässe, die nur das Foto enthalten. Nach der ePass-Einführung kann man laut Schily sowohl mit Pässen der alten wie neuen Generation weiterhin visumfrei in die USA einreisen. Eine gesonderte biometrische Erfassung der Einreisenden durch die US-Behörden könne es natürlich unabhängig davon weiterhin geben.

Az.: G/3-1 805-01

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search