Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 428/2003 vom 14.05.2003

Binnenmarktstrategie der EU-Kommission 2003-2006

Die Europäische Kommission hat am 7. Mai 2003 ihre Binnenmarktstrategie für die Jahre 2003 - 2006 vorgelegt. Durch die Umsetzung dieser Strategie soll der Binnenmarkt gestärkt werden. Die Strategie ist in zehn Punkte aufgegliedert. Wesentliche Punkte betreffen dabei auch die kommunalen Dienstleistungen. So wird z. B. eine weitere Liberalisierung der Märkte netzgebundener Wirtschaftszweige befürwortet. Dabei wird ausdrücklich auch der Wassersektor (Wasserver- und Abwasserentsorgung) genannt. Es sollen alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Wettbewerbs im Wassersektor durchdacht werden. Damit seien auch gesetzgeberische Maßnahmen gemeint. Außerdem sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Beteiligung des Privatsektors an der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge) erleichtern.
 
Bei der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission für 2003 - 2006 handelt es sich um einen Zehn-Punkte-Plan, der die EU trotz der anstehenden Erweiterung und der demoskopischen Entwicklung bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt machen soll. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer besseren Umsetzung der Binnenmarktregelungen. Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen soll selbstverständlicher werden. Außerdem sollen gemeinsame öffentliche Beschaffungsmärkte aufgebaut werden.
 
Einer der zehn Punkte der Binnenmarktstrategie ist die „bessere Versorgung mit grundlegenden Diensten“. Darin befürwortet die Kommission eine weitere Liberalisierung der Märkte netzgebundener Wirtschaftszweige. In diesem Zusammenhang will die Kommission alle Optionen, auch etwaige gesetzgeberische Maßnahmen, prüfen, um eine Öffnung des Wassersektors für den Wettbewerb zu erreichen.
 
Nach Auffassung der Kommission ist Wasser ein wichtiger Wirtschaftszweig des Binnenmarktes, dessen geschätzter Jahresumsatz mit 80 Mrd. EUR noch höher als der des Erdgassektors liegt. Außerdem handelt es sich dabei um einen der wenigen Wirtschaftszweige, der noch nicht Gegenstand einer Gemeinschaftsmaßnahme war. Der Wassersektor sei in Europa in hohem Maße fragmentiert und werde von lokalen Monopolen beherrscht. In einigen Fällen sei die Laufzeit der ausschließlichen Rechte, die den jeweiligen Betreibern gewährt wurden, offensichtlich länger als zur Amortisierung der investierten Mittel erforderlich sei. Dadurch werde der Wettbewerb beschränkt. Die Leistung und die Preisgestaltung der einzelnen Mitgliedsstaaten sei auch unabhängig von objektiven Gründen, wie der Verfügbarkeit des Wassers, sehr unterschiedlich.
 
Die Kommission wird deshalb nach eigenem Bekunden eine Überprüfung der rechtlichen und administrativen Lage hinsichtlich des Wettbewerbs im Wassersektor durchführen. Dies soll auf der Grundlage der Reaktionen von Mitgliedsstaaten, Marktakteuren und anderen Betroffenen erfolgen. Sie will außerdem untersuchen, ob es Spielraum für eine Verbesserung der Effizienz und der Leistung des Wassersektors unter vollständiger Berücksichtigung der im Vertrag enthaltenen Garantien für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und von Umweltschutzvorschriften gibt. Interessengruppen werden die Möglichkeit erhalten, zu diesem Papier Stellung zu nehmen. Danach wird die Kommission entscheiden, welche Folgemaßnahmen angebracht sind. Es werden alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Wettbewerbs erwogen, also auch gesetzgeberische Maßnahmen. Die Kommission plane allerdings keine Maßnahme, die die Frage betreffe, ob die Betreiber im Wassersektor in privater oder öffentlicher Hand sein sollten. Dies sei eine Frage, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten falle.
Als Zeitpunkt für den Abschluss der Strategie zur Öffnung der Wassermärkte für mehr Wettbewerb nennt die Kommission den Dezember des Jahres 2004.
 
Aus den Ankündigungen lässt sich klar herauslesen, dass die Kommission im Wasserbereich einen Ausschreibungswettbewerb um die einzelnen Versorgungsgebiete anstrebt. Während es in der vergangenen Woche noch als Erfolg verbucht werden konnte, dass die Europäische Kommission in den laufenden GATS-Verhandlungen entgegen ihren bisherigen Ankündigungen kein entsprechendes Angebot zur Öffnung der europäischen Wassermärkte unterbreitet hat, wird dieser Plan zukünftig zumindest für den Bereich des Binnenmarktes vorangetrieben. Der Deutscher Städte- und Gemeindebund wird sich auch auf der europäischen Ebene vehement gegen diese Pläne aussprechen.
 
Die Kommission kündigt in ihrem Strategiepapier außerdem ein Grünbuch zum Thema Public-Private-Partnership für den Dezember 2003 an. Nach ihrer Auffassung werden aufgrund der Lage der öffentlichen Haushalte solche Partnerschaften immer häufiger eingegangen. Dabei werden bestimmte rechtliche Fragen aufgeworfen, die jetzt geklärt werden sollen. Dies bezieht sich zum einen auf die Auswirkungen der EU-Wettbewerbspolitik und der Politik der staatlichen Beihilfen auf die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Gemeint sein dürfte damit insbesondere das voraussichtlich in den nächsten Tagen veröffentlichte Grünbuch zur Daseinsvorsorge. Zum anderen soll aber auch geklärt werden, inwieweit die Vergabevorschriften anwendbar sind, wenn öffentlich-private Partnerschaften Angebote für die Erbringung dieser Dienstleistungen einreichen. Wenn nötig, sollen Änderungen an den Vergaberichtlinien vorgeschlagen werden, um die Bildung von öffentlich-privaten Partnerschaften zu erleichtern.

Az.: IV/3 970-08

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