Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 732/2003 vom 03.09.2003

Bildungsvereinbarung NRW

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände und die Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen als Träger der NRW - Kindertageseinrichtungen haben eine gemeinsame Bildungsvereinbarung, in der die wichtigsten Bildungsziele der Kindertageseinrichtungen beschrieben sind, unterzeichnet.

Die Bildungsvereinbarung beschreibt wichtige Grundsätze für eine gelingende Förderung des frühkindlichen Bildungsprozesses im Elementarbereich. Dabei geht sie von einem breitem Bildungsverständnis aus, zudem auch die Entwicklung von Selbstbewußtsein, Eigenständigkeit und Identität gehört. Teil der Vereinbarung ist eine Handreichung, in der für Bereiche wie Bewegung, Spiel, Gestalten, Medien, Sprache und Natur, Ziele und Methoden zur Anregung und Förderung beschrieben sind. Die Handreichung soll eine allgemeine Orientierung für die Träger der Tageseinrichtungen darstellen. Diese führen die Bildungsarbeit weiterhin nach ihren eigenen pädagogischen Konzepten durch. Mit den verabredeten Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder soll ein Grundstein für die frühkindliche Bildung im Elementarbereich gelegt werden, auf dem der kontinuierliche Bildungsprozeß eines jeden Kindes ergänzend zur Erziehung und Bildung durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten aufbauen kann.

Bildungsvereinbarung und Handreichung sind unter folgender Internetadresse abrufbar: www.bildungsportal.nrw.de/BP/LINKS/BV

Az.: III/2 711-1

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