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StGB NRW-Mitteilung 27/2010 vom 22.12.2009

Bildungsgipfel 2009

Bund und Länder haben sich anlässlich des Bildungsgipfels am 16.12.2009 darauf geeinigt, die Bildungsausgaben zu erhöhen und bis 2015 10 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung aufzuwenden. Drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen in Forschung, sieben Prozent in Bildung fließen. Die erhofften konkreten Ergebnisse blieben jedoch aus.

 

Die Bundesregierung wird sich mit einer Quote von 40 Prozent an der Finanzierungslücke der Bildungsausgaben beteiligen. Bisher lagen die Bundeszuschüsse bei 10 Prozent. Erklärtes Ziel ist, dafür bis zum Jahr 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auszugeben (drei Prozent für Forschung, sieben Prozent für Bildung). Das Angebot des Bundes ist jedoch mit der Forderung nach verbindlichen Maßnahmen verknüpft, was die Länder grundsätzlich ablehnen. Insbesondere hinsichtlich der vom Bund geforderten Verbesserung der Bildungssituation (Früh- und Sprachförderung, Lehrer- und Erzieherausbildung) gab es keine konkreten Zusagen der Länder. Während der Bund nur konkrete Projekte fördern will, fordern die Länder zusätzliche Anteile der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, um unabhängig entscheiden zu können, wo und wie Geld investiert wird

 

Umstritten ist auch nach wie vor der Modus zur Berechnung der finanziellen Beiträge der Länder. Bereits vor dem Gipfel hatte es eine Auseinandersetzung über die Berücksichtigung der Aufwendungen der Länder für Bildungsausgaben gegeben. Nach ihren Berechnungen kamen die Finanzminister ohne Mehrausgaben für Bildung aus. In die Gesamtheit ihrer Bildungsausgaben rechneten sie die Pensionszahlungen für Lehrer und Hochschullehrer, fiktive Unterbringungskosten für Hochschulen, Schulen und Kindertagesstätten sowie private Bildungsinvestitionen wie Kitagebühren und Schulgeld ein.

 

Bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin im Juni 2010 muss nun sondiert und geklärt werden, ob und wieweit sich die noch unvereinbar gegenüber stehenden Positionen in Einklang bringen lassen. Ebenfalls bedarf es einer Einigung über die Art und Weise der Beteiligung des Bundes an den Bildungskosten der Länder, da es das mit der Föderalismusreform eingeführte Kooperationsverbot zu umschiffen gilt.

 

Die Hauptgeschäftsstelle des DStGB bedauert die unklaren Perspektiven des deutschen Bildungssystems. Sie wird sich in den nächsten Monstren dafür stark machen, dass die kommunalen Spitzenverbände in die Gespräche zur Vorbereitung des nächsten Bildungsgipfels einbezogen werden. Hierbei wird sie darauf drängen, dass vom Bund bereitgestellte Finanzmittel von den Ländern auch zielgerichtet verwendet werden und bei den Städten und Gemeinden ankommen müssen. Auch darf es keinerlei Standartverschärfungen geben, die die Leistungsfähigkeit der kommunalen Schulträger übersteigen.

 

(Quelle: DStGB-Aktuell-Bericht vom 17.12.2009)

Az.: IV/2

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