Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 262/2017 vom 09.03.2017

Bildung im kommunalen Klimaschutz

Das Umweltministerium NRW hat darauf hingewiesen, dass zurzeit der Projektaufruf „Kommunaler Klimaschutz NRW“ läuft, der sich insbesondere auch an Städte und Gemeinden richtet. Diese sind eingeladen, für ihre Klimaschutzkonzepte eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu entwerfen, für die eine Förderung durch das Land beantragt werden kann. Insgesamt steht ein Förderprogramm mit 100 Mio. Euro bereit.

Obwohl der Schwerpunkt auf investiven Maßnahmen liegt, die zu einer deutlichen Absenkung der Treibhausgasemission führen sollen, sind auch nicht-investive Maßnahmen förderfähig, die z. B. darauf abzielen, kommunale Akteure für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu sensibilisieren und ihre Handlungsbereitschaft zu erhöhen. Insoweit können auch bildungsbezogene Maßnahmen gefördert werden, für die es häufig den Städten und Gemeinden an Mitteln zur Umsetzung fehlt.

Dieses wurde auch bereits bei der Erarbeitung des Praxisleitfadens „Bildung im kommunalen Klimaschutz“ kommuniziert. Im Zuge des aktuellen Projektaufrufs besteht nunmehr für Städte und Gemeinden die Chance auf einen neuen Zugang zu Fördermitteln auch für bildungsbezogene Maßnahmen. Die erste Frist für das Einreichen einer Projektskizze läuft am 16.03.2017 ab. Eine weitere Frist endet am 22.06.2017. Weitere Informationen im Internet unter www.leitmarktagentur.nrw/klimaschutz/kommunalerklimaschutz .

Az.: 23.1.6 qu

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