Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 69/2021 vom 24.02.2021

Bilanz der Wohnraumoffensive

Am 23.02.2021 fand unter dem Thema „Bezahlbares Wohnen und Bauen“ eine Bilanz der Wohnraumoffensive speziell aus Sicht von Bund, Ländern und Kommunen statt. Neben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie Bundesbauminister Horst Seehofer und Bundesfinanzminister Olaf Scholz als Vertreter des Bundes sowie dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz und Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Michael Müller, als Vertreter der Länder wurden die kommunalen Spitzenverbände durch DStGB-Präsident Ralph Spiegler vertreten.

1. Statements der Repräsentanten von Bund und Ländern

Die Bundeskanzlerin nannte den Wohnungsmarkt als Lackmustest für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft. Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus durch die Wiederherstellung der Bundesverantwortung sei im Hinblick auf das Ziel, bezahlbare Wohnungen zu schaffen, richtig gewesen. Das gelte auch für die bisherige Unterstützung von 310.000 Familien durch das Baukindergeld. Aktuelle Herausforderung neben der Schaffung bezahlbarer Wohnungen sei die Schaffung klimagerechter und energieeffizienter Gebäude sowie das altersgerechte Umbauen von Wohnungen im Bestand und der Bau von Mehrgenerationengebäude.

Die Kanzlerin betonte, dass der Städtebauförderung im Hinblick auf die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne eine zunehmende Bedeutung zukomme. Auch müsse das serielle und modulare Bauen für die Schaffung neuen und bezahlbaren Wohnraums verstärkt werden und schneller Genehmigungsverfahren Platz greifen.

Bundesstädtebauminister Seehofer stellte heraus, dass im Jahr 2020 immerhin 300.000 Wohnungen neu gebaut worden sind. Dies sei der höchste Stand seit 20 Jahren. Das Ziel der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu zu schaffen, könne daher erreicht werden.

Aktuell bestehe ein Bauüberhang von 770.000 Wohnungen. Dies sind Wohnungen, bei denen die Baugenehmigungen erteilt worden sind, die aber in der Bauumsetzung noch nicht realisiert wurden. Im sozialen Wohnungsbau wende der Bund in dieser Legislaturperiode auch vor dem Hintergrund des geänderten Grundgesetzes 5 Milliarden Euro als Bundesbeteiligung auf. Zum Baukindergeld und den bisher 310.000 erfolgten Anträgen stellte der Minister heraus, dass das Durchschnittseinkommen der beantragenden Familien 45.000 Euro betrage und damit das Ziel des Baukindergeldes erfüllt werde.

Minister Seehofer betonte weiter, dass das Wohngeld in dieser Legislaturperiode zweimal verbessert worden sei und durch die erfolgte Dynamisierung für die Wohngeldempfänger mit einer besseren Planungssicherheit verbunden ist. Herr Seehofer stellte abschließend die Bedeutung einer Stärkung von Innenstädten und Ortskernen, da hiermit auch der Landverbrauch gemindert werden könne.

Bundesfinanzminister Scholz betonte, dass der Bund bei der Schaffung bezahlbarer Wohnungen einen ordentlichen Schritt vorangekommen sei. Hierzu habe die Beteiligung des Bundes zu einer sozialen Wohnraumförderung maßgeblich beigetragen. Herr Scholz betonte, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen des geplanten Baulandmobilisierungsgesetzes bessere Instrumente zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dazu zähle neben erweiterten Vorkaufsrechten auch die bessere Nutzung von Baugeboten. Schließlich stellte Minister Scholz heraus, dass die BIMA verpflichtet worden sei, ihre Grundstücke preiswert an Städte und Gemeinden zu veräußern.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, verteidigte den in Berlin geltenden Mietendeckel und die Mietpreisbremse. Die Menschen brauchen nach seinen Worten eine „Atempause“ bis über den Bau vermehrter Wohnungen wieder eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt erreicht werde. Er forderte ein Programm für den Bau von Sozialwohnungen für die nächsten zehn Jahre, mit dem 1,5 Millionen Sozialwohnungen neu gebaut werden sollten.

2. Statement von Präsident Spiegler als Vertreter der Kommunen

Als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände stellte DStGB-Präsident Ralph Spiegler die zentrale Bedeutung zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen für zukunftsfähige Städte und Gemeinden heraus. Er betonte den „Flaschenhals“ der Baulandmobilisierung zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen. Es sei erforderlich, dass die Städte und Gemeinden über eine schnelle gesetzgeberische Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes bessere Steuerungsmöglichkeiten und Zugriffsrechte auf Grundstücke erhielten, um bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Das gelte auch für die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte. Es müsse auch gelingen, kleineren und mittleren Städten und Gemeinden bei der Gründung kommunaler Wohnungsgesellschaften zu helfen. Hier könne auch eine Lösung der Altschuldenproblematik helfen, finanzschwache Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, kommunale Wohnungsgesellschaften zu gründen. Minister Seehofer stimmte Herrn Spiegler insoweit ausdrücklich zu.

Herr Spiegler stellte zudem das Potential bei der Aktivierung des Leerstandes von immerhin 600.000 leerstehenden und auf dem Markt verfügbaren Wohneinheiten im ländlichen Raum heraus. Die Hebung dieses Potentials sei ein wichtiger Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums und könne die oft überhitzten Metropolen entlasten. Angesichts des erheblichen Wandels in den Innenstädten und Ortskernen, wo infolge des forcierten online-Handels ein vermehrter Leerstand beim örtlichen Handel drohe, müsse die Städtebauförderung des Bundes auf 1.5 Milliarden Euro aufgestockt werden.

Weiter sprach sich Herr Spiegler für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, auch bei der Bauleitplanung, aus. Hierzu könnten klare Präklusions- sowie Stichtagsregelungen, aber auch eine verstärkte Digitalisierung im Rahmen von Anhörungen bei Bauleitplanverfahren (Verlängerung und Entfristung des Planungssicherstellungsgesetzes) beitragen. Präsident Spiegler forderte zudem verstärkte Typengenehmigungen und deren Eingang in die – zu vereinheitlichenden – Landesbauordnungen. Schließlich sprach sich Herr Spiegler für eine wieder verstärkte Errichtung von Bundes-, Landesbediensteten- und auch Werkswohnungen aus. Auch dies trage zu einer Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte bei.

3. Vereinbarungen der Wohnraumoffensive

Im Dezember 2018 hatten Bund, Länder und Kommunen die Wohnraumoffensive gestartet – ein umfassendes Maßnahmenpaket um dafür zu sorgen, dass das Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt. In den letzten zweieinhalb Jahren wurden alle zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung:

Investive Impulse für den Wohnungsbau:

  • Das Baukindergeld fördert Familien bei der Wohneigentumsbildung. Bisher sind 310.000 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 6,5 Milliarden Euro eingegangen. Das Baukindergeld erreicht vor allem Familien mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen.
  • Der Bund unterstützt den sozialen Wohnungsbau der Länder in dieser Legislaturperiode mit 5 Mrd. Euro auf Rekordniveau. Mit weiteren 1 Milliarde Euro pro Jahr bis 2024 wird Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Investoren geschaffen.
  • Die Städtebauförderung wurde mit 790 Millionen Euro pro Jahr ebenfalls auf sein bislang höchstes Niveau verstetigt und weiterentwickelt.
  • Darüber hinaus wurden steuerliche Förderungen des frei finanzierten Mietwohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung eingeführt.

Maßnahmen zur Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens:

  • Das Baulandmobilisierungsgesetz, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet, soll Städten und Gemeinden die Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau erleichtern.
  • Der Bund unterstützt den sozialen Wohnungsbau auch mit der verbilligten Abgabe eigener Liegenschaften an Kommunen.
  • Das soziale Mietrecht wurde weiterentwickelt, die Mietpreisbremse verlängert. Der Anstieg der Mieten wird gedämpft durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums der Vergleichsmieten und die Mietspiegelreform.
  • Rund 660.000 einkommensschwache Haushalte profitieren von gleich zwei Wohngelderhöhungen. Das Wohngeld wird künftig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst.

 Maßnahmen im Bereich Baukosten und Fachkräftesicherung:

  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Verlängerung der Westbalkanregelung stärkt die Verfügbarkeit von Baufachkräften.
  • Im Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird an der Digitalisierung von mehr als 60 Leistungen gearbeitet. Eine zentrale Leistung ist die digitale Baugenehmigung.

Mehr Informationen zum Stand der Umsetzung der Wohnraumoffensive finden Sie unter folgendem Link: www.bmi.bund.de/wohnraumoffensive-bilanz

Ein Faktenblatt mit aktuellen Daten finden Sie hier:

www.bmi.bund.de/wohnraumoffensive-faktenblaetter

 

 

 

Az.: 20.1.4.7-001/006 gr

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