Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 234/1996 vom 20.05.1996

Bilanz der neuen Kommunalverfassung

Auf eine Kleine Anfrage zur bisherigen Bilanz der neuen Kommunalverfassung antwortete der Innenminister namens der Landesregierung (Landtag Nordrhein-Westfalen, Drs. 12/910). Ausweislich dieser Antwort sind seit Änderung der Kommunalverfassung in 50 Gemeinden und Kreisen Bürgerbegehren initiiert worden. In bisher 10 Fällen (einschließlich Bürgerentscheid in der Stadt Solingen am 28.04.1996) führte das Bürgerbegehren zum Erfolg. In sieben dieser Fälle kam es zu einer Abhilfeentscheidung des Rates; in 3 Fällen zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid (Telgte, Remscheid, Solingen).

Darüber hinaus wird in der Antwort des Innenministers mitgeteilt, daß hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte in bisher 70 Städten, Gemeinden und Kreisen gewählt worden sind, in 15 Fällen waren dies die bisherigen Hauptverwaltungsbeamten, in 25 Fällen die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister bzw. Landräte. In 51 Fällen gehörten die neuen hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bereits vor ihrer Wahl der öffentlichen Verwaltung an.

Az.: I/2-020-08-03

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