Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 342/2013 vom 21.05.2013

Bilanz der Bundesregierung zur Energiewende

In einem Bericht der Bundesregierung zieht diese eine Zwischenbilanz über den Umsetzungsstand der Energiewende. Der Bericht gibt die Entwicklungen in den Bereichen der Erneuerbaren Energien, Netze, Speicher, Kraftwerke, Energieeffizienz und Forschung mit Blick auf das Jahr 2012 wieder. Danach sei die Energiewende auf einem guten Weg. Zentrale Bausteine für die weitere Umsetzung seien vor allem eine grundlegende Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die Förderung von neuen, flexiblen Kraftwerken, die Beschleunigung des Netzausbaus und Verbesserungen im Bereich Energieeffizienz und -Einsparung.

Ausbau und Effekte der Erneuerbaren Energien

Der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien führte dazu, dass der Anteil der alternativen Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe mit Blick auf den Endenergieverbrauch von 12,1 auf 12,6 Prozent im Jahr 2012 stieg. Der Anteil an der Bruttostromerzeugung in Deutschland lag im Jahr 2012 bei 22,9 Prozent (2011: 20,5 Prozent). Durch die Anpassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in den Jahren 2011 und 2012 sei insbesondere die Förderung von Solarstrom gesunken. 2008 lag die Vergütung noch bei knapp 47 Cent pro Kilowattstunde (kWh), heute betrage sie zwischen 11 und 16 Cent, je nach Größe der Anlage.

Die Bundesregierung habe im Hinblick auf die Strompreisentwicklung im Herbst 2012 beschlossen, das EEG grundsätzlich zu reformieren. Die erneuerbaren Energien seien mehr in den Markt und in das Stromversorgungssystem zu integrieren. Ihr Ausbautempo und das der Netze müsse stärker aufeinander abgestimmt werden. Eine kurzfristige Reform sei initiiert worden, jedoch aufgrund der fehlenden Einigung mit den Ländern gescheitert.

Das entscheidende Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt sei das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das Marktanreizprogramm habe sich bewährt. Für die Umrüstung von Heizungen in älteren Gebäuden, für solarthermische und Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen sowie für Wärmenetze und -speicher auf Basis der erneuerbaren Energien seien Fördermittel zur Verfügung gestellt worden. Seit 2006 habe sich die Anzahl der Solarwärmeanlagen auf rund 1,8 Millionen verdoppelt.

Speicher

Für einen umfassenden Einsatz von Speichertechnologien besteht nach Ansicht der Bundesregierung noch großer Forschungs- und Entwicklungsbedarf. In den nächsten Jahren stünden bis zu 200 Millionen Euro für die Förderinitiative „Energiespeicher“ zur Verfügung. Um überschüssigen Strom zu speichern und gerade lokale Stromnetze entlasten zu können, werden seit dem 1. Mai 2013 auch Batteriespeicher für kleinere und mittlere Photovoltaikanlagen zu Hause gefördert.

Netzausbau

Die Netzausbauplanung im Bereich der Übertragungsnetze sei mit dem dafür geschaffenen bundeseinheitlichen Planungsverfahren und dem Bundesbedarfsplangesetz auf einem guten Weg. Für die stärkere und verbesserte Einbindung der Betroffenen habe die Bundesregierung ein dreistufiges Beteiligungsverfahren geschaffen. Im Rahmen der Konsultationen für den Netzentwicklungsplan 2012 seien über 5.000 Stellungnahmen eingegangen.

Eine technische, finanzielle und logistische Herausforderung besonderer Art sei die Anbindung der Offshore-Windparks. Mittlerweile haben 29 Offshore-Windparks mit knapp 3.000 Einzelanlagen und 10 Gigawatt-Leistung (GW) eine Genehmigung. Bis 2015 werden Anlagen mit einer Leistung von 3 GW in Betrieb gehen.

Gesicherte Kraftwerksleistung

Aufgrund der Tatsache, dass der Anteil erneuerbarer Energien teilweise schneller wachse, als das Stromnetz ausgebaut werden könne, führe die Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energien immer häufiger zu kritischen Situationen im Netz. Die schwankende Stromproduktion erfordere einen präzisen Ausgleich durch flexible fossile Kraftwerke. Die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen oder Pläne für Neuinvestitionen sei jedoch oft nicht garantiert.

Um die Versorgungssicherheit gerade in den verbrauchsstarken Wintermonaten zu stärken, haben die Netzbetreiber für die Winter 2012 und 2013 in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur eine zusätzliche Reserve-Kraftwerksleistung vereinbart. Die Bundesregierung unterstütze darüber hinaus die Errichtung moderner und effizienter Kraftwerke. Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) habe sie bis zum Jahr 2020 verlängert und erhöht.

Forschung

Schwerpunkte der Forschung seien in den Bereichen der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnik, der Integration Erneuerbarer Energien sowie das Zusammenwirken dieser Technologien gelegt worden. Die Bundesregierung habe im August 2011 ein neues Energieforschungsprogramm beschlossen, welches mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet sei. Weitere Schwerpunkte wurden im Bereich „Zukunftsfähige Stromnetze“ und „Energiespeicher“ mit dem 6. Energieforschungsprogramm gesetzt.

Energieeffizienz

Deutschland gehöre bereits jetzt zu den wenigen Ländern, deren Energieverbrauch trotz steigender Wirtschaftsleistung sinke. Zwischen 2008 und 2012 habe sich die Endenergieproduktivität um durchschnittlich 1,8 Prozent pro Jahr steigern lassen.

Allerdings seien auch Anstrengungen erforderlich, um die Ziele des Energiekonzepts zu erreichen. Dem Gebäudebereich komme dabei eine wichtige Funktion bei der Energiewende zu. Allein in den letzten drei Jahren seien 2,2 Millionen Wohneinheiten mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) energetisch saniert bzw. energieeffizient gebaut. Der Anteil der Gebäude am Endenergieverbrauch sei in den letzten Jahren von 40 auf 34 Prozent gesunken. Der jährliche Ausstoß des Treibhausgases CO2 verringere sich durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um rund 6 Millionen Tonnen jährlich.

Nächste Schritte

Als die wesentlichen folgenden Schritte für die Umsetzung der Energiewende sieht die Bundesregierung eine grundlegende Reform des Gesetzes, die zu Beginn der neuen Legislaturperiode folgen solle, die Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus sowie den Aus- und Umbau sowie die Modernisierung der Verteilnetze, die Entwicklung eines Strommarktdesigns mit flexiblen, hocheffizienten Kraftwerken, die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die bis Juni 2014 in nationales Recht umzusetzen sei und die Energieforschung durch ein zentrales Informationssystem voranzubringen. Der vollständige Bericht der Bundesregierung ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abzurufen.

Az.: II/3 811-00/8

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