Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 610/2001 vom 05.10.2001

Bibliotheksförderung soll wegfallen

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, daß das Kabinett nunmehr die Streichung der projektbezogenen Bibliotheksförderung von 5,39 Mio. DM beschlossen habe. Die Geschäftsstelle hat sich gegenüber den Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag NRW und den Mitgliedern des Kulturausschusses des Landtages mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Bibliotheksfördeung ausgesprochen.

Erst im Jahr 1998 erfolgte eine Umstellung der pauschalen Landesförderung für Bibliotheken auf eine reine Projektförderung. Die Richtlinien haben eine Geltung bis zum 31.12.2003. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich damals gegen eine reine Projektförderung ausgesprochen, weil die Förderrichtlinien vom 1.1.1999 einen Eigenbetrag der Kommune von 10.000 DM vorsehen und hierdurch kleinere und mittlere Bibliotheken, die nicht über die gleichen finanziellen Spielräume verfügen wie große Bibliotheken, benachteiligt werden.

Die Bibliotheksförderung schafft wichtige Impulse zur Weiterentwicklung zukunftsorientierter Bibliotheken. Rückkopplungen mit den Praktikern in den Bibliotheken der Mitgliedskommunen haben zu dem Ergebnis geführt, daß diese Landesförderung unverzichtbar ist. Würde die Landesförderung von 5,39 Mio. DM eingestellt, so hätte dies einen erheblichen Qualitätsverlust für die Bibliothekslandschaft in Nordrhein-Westfalen zur Folge.

Die Landesfördermittel in der derzeitigen Form einer Projektförderung hat zwar nicht die gleiche Wirkung wie eine Pauschalförderung, die der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen nach wie vor favorisiert. Die Einführung der Schulpauschale ab dem Jahr 2002 zeigt, daß eine Pauschalförderung der richtige Ansatz im Sinne einer gerechten und wirkungsvollen Verteilung der Mittel darstellt. Doch hat auch die Projektförderung mit einem Eigenanteil von 10.000 DM eine enorme Anstoß- und Hebelfunktion für die Bibliotheken. Ohne diese Förderung könnten zahlreiche Projekte, die das Bibliothekswesen bereichern, nicht mehr durchgeführt werden.

So hat eine erhebliche Anzahl kommunaler Bibliotheken die Landesmittel eingeplant, um Internet-Projekte einzurichten oder Sammlungen von neuen Medien anzulegen, etwa computerlesbare DVD`s oder CD-ROM`s. Gerade die jüngere Generation fühlt sich durch dieses wichtige Angebot angezogen und findet hierdurch mitunter erstmals Zugang zu einer Bibliothek. Darüber hinaus werden viele Kooperationsprojekte mit anderen Bibliotheken mit Landesmitteln realisiert. Für die Kommunen als Träger der Bibliotheken ist die Streichung dieses Ansatzes daher wegen der nachteiligen Folgen für die Bibliothekslandschaft in Nordrhein-Westfalen nicht hinnehmbar, da die Kommunen finanziell nicht in der Lage sind, die angestoßenen und beabsichtigten Projekte aus eigener Kraft zu finanzieren.

Darüber hinaus ist anzumerken, daß der Wegfall der Landesförderung auch für den Landesverband der Bibliotheken ein radikaler Schnitt bedeuten würde. Dieser sehr engagiert arbeitende Landesverband finanziert seine Arbeit zu einem erheblichen Teil mit den Fördermitteln des Landes. Beispielsweise bietet der Landesverband mit Unterstützung des Landes im Herbst 2001 einen Workshop-Reihe in allen Bezirken aus Nordrhein-Westfalen unter dem Motto "Bibliotheken der Zukunft für Nordrhein-Westfalen – Orte für Medien und Informationen" an. Derartige Veranstaltungen, die für die Weiterentwicklung der Bibliotheken von größter Bedeutung sind, könnten zukünftig ohne eine Landesförderung nicht mehr durchgeführt werden.

"Lebenslanges Lernen" oder "Erwerb von Schlüsselqualifikationen" sind Schlagworte, die Verantwortliche aus Politik und Wirtschaft stets gerne zitieren, um auf die besondere Bedeutung auch der Bibliotheken hinzuweisen. Im Internetauftritt des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Förderung der kommunalen öffentlichen Bibliotheken als wichtige Aufgabe des Ministeriums hervorgehoben.

Entsprechend dieser vom Land selbst erkannten Bedeutung der kommunalen Öffentlichen Bibliotheken darf sich das Land nicht aus diesem zentralen Bereich einer Kulturförderung zurückziehen. Nur durch die unterstützenden Fördermittel des Landes können sich Bibliotheken angesichts der Haushaltssituation der nordrhein-westfälischen Kommunen noch relativ gut behaupten. Eine Wegfall der Landesmittel hätte jedenfalls dramatische Auswirkungen für die Bibliotheken zur Folge.

Az.: IV/2-470-01

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