Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 203/2010 vom 20.04.2010

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Gewässer in Kraft

Der NRW-Landtag hat am 24.02.2010 sein Einvernehmen im Hinblick auf den vom Umweltministerium NRW vorgelegten Entwurf für einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in NRW erteilt. Damit sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm nunmehr behördenverbindlich.

Der im Landtag zuständige Ausschuss für Umweltfragen hatte sich im zuletzt im Dezember 2009 in einer Anhörung mit dem Entwürfen zu einem Bewirtschaftungsplan und einem Maßnahmenprogramm auseinander gesetzt. Der StGB NRW hatte gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden zur Landtags-Anhörung mit Datum vom 3.12.2009 ein Stellungnahme zu den Entwürfen erarbeitet (siehe hierzu ausführlich: Mitteilungen StGB NRW Januar/Februar 2010 Nr. 71, 72 und 73). Die Stellungnahme vom 3.12.2009 kann in der gesamten Länge auch im Intranet des StGB NRW unter Rubrik Fachinformation/Service — Unterrubrik „Umwelt, Abfall, Abwasser“) abgerufen werden.

Auf der Grundlage des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms werden nunmehr in dem Zeitraum von 2010 bis 2012 sog. Umsetzungs-Fahrpläne für konkrete Maßnahmen an Gewässern erstellt, die dann dazu führen sollen, dass bei natürlichen Gewässern ein guter ökologischer Zustand und bei erheblich veränderten Gewässern ein gutes ökologisches Potenzial spätestens bis zum Jahr 2027 erreicht werden soll.

In diesem Zusammenhang sind in erster Linie zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur angedacht wie z.B. der Einbau von Fischtreppen oder der Wieder-Einbau von Links-Rechts-Schleifen in begradigten Gewässern, was zugleich auch dem Hochwasserschutz dient. Insoweit soll an einem Gewässer dort angesetzt werden, wo ein größtmöglicher positiver Effekt für die Gewässergüte herbeigeführt werden kann. Das Umweltministerium NRW wird hierzu bis Mitte des Jahres das sog. Trittstein-Konzept konkretisieren, d.h. herausarbeiten, an welcher Stelle bei welchem Gewässer ein sog. Trittstein einen größtmöglichen positiven Effekt für die Gewässergüte erbringen kann.

Insgesamt soll der Weg eines kooperativen Ansatzes konsequent weiter beschritten werden, d.h. dass alle Akteure (u.a. Wasserverbände, untere Wasserbehörden, Städte und Gemeinden) gemeinsam Maßnahmen an den Gewässern erarbeiten. Angedacht ist dabei, dass ein sog. „Kümmerer“ dieses Verfahren bündelt, wobei dieses vor Ort der sondergesetzliche Wasserverband aber auch die untere Wasserbehörde sein kann. So kümmert sich z.B. im Kreis Höxter die untere Wasserbehörde des Kreises darum, gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Maßnahmen an den Gewässern zu erarbeiten. Ebenso kümmert sich der Wupperverband als sondergesetzlicher Wasserverband in seinem Verbandsgebiet darum, welche Maßnahmen an den Gewässern ergriffen werden können, um die Gewässergüte zu verbessern.

Einzelheiten zum Bewirtschaftungsplan und zum Maßnahmenprogramm können auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de abgerufen werden.

 

Az.: II/2 20-21 qu-ko

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