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StGB NRW-Mitteilung 369/1996 vom 05.08.1996

Bewilligung von Asylanträgen aus dem Jahr 1996

Auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) an die Bundesregierung, wieviel Prozent der Asylanträge aus dem Jahr 1996 bisher bewilligt wurden, hat der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner am 04.06.1996 geantwortet:

"In den ersten vier Monaten des Jahres 1996 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge insgesamt 78.613 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. 5.983 Personen (7,6 %) sind als Asylberechtigte anerkannt worden, bei 3.706 Personen (4,7 %) sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes festgestellt worden, in 54.560 Fällen (69,4 %) sind ablehnende Entscheidungen ergangen und in 14.364 Fällen (18,3 %) haben sich die Asylanträge anderweitig erledigt (durch Verfahrenseinstellungen, Antragsrücknahmen u.s.w.). Wieviele der 5.947 Anerkennungen Asylanträge aus dem Jahr 1996 betrafen, läßt sich nicht feststellen, da die Entscheidungsstatistik des Bundesamtes keine Angaben über den Zeitpunkt der Antragstellung enthält. Im Durchschnitt benötigt das Bundesamt für Entscheidungen über Anträge, die nicht offensichtlich unbegründet sind, 3,5 Monate. Daher ist davon auszugehen, daß nur ein kleinerer Teil der in den ersten vier Monaten positiv entschiedenen Asylanträge aus dem laufenden Jahr stammte."

Az.: I/3-805

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