Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 540/2021 vom 21.09.2021

Bewerbungsstart für „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ 2021

Am 16. September 2021 beginnt die Bewerbungsphase für den Preis für digitale kulturelle Bildung, ausgelobt von Kulturstaatsministerin des Bundes und der Kulturstiftung der Länder. Teilnehmen können alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als Kooperationspartner mitwirken. Nähre Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zum Online-Bewerbungsverfahren sind unter www.kulturlichter-preis.de abrufbar. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 27. Oktober 2021 eingereicht werden.

Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Einrichtungen oder Initiativen, die sich im Vorjahr bereits beworben hatten, können sich bei der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues oder nennenswert weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Beide Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils 20.000 Euro verbunden. Hinzu kommt der undotierte Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts.

Die Entscheidung fällt die Jury anhand von sieben Kriterien. Ausschlaggebend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz. Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt oder in Aussicht gestellt werden können. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.

Az.: 43.9.2-005/004

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