Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 222/2017 vom 13.03.2017

Bewerbungsrunde 2017/2018 für das EU-Schulprogramm NRW

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat durch Schulmail vom 21.02.2017 über die Zusammenlegung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms NRW mit dem EU-Schulmilchprogramm NRW zum Schuljahr 2017/2018 informiert. Die Förderungen werden künftig im Rahmen des einheitlichen EU-Schulprogramms NRW weitergeführt. Im Einzelnen hat das Ministerium auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Die an den bisherigen Programmen beteiligten Schulen müssen sich zurück melden, wenn sie an dem neuen EU-Schulprogramm NRW teilnehmen wollen. Für die Rückmeldung ist zwischen dem 13.03.2017 und dem 28.04.2017 das Rückmeldeformular unter http://www.schulobst.nrw.de auszufüllen.
  • Neue Schulen können sich zwischen dem 13.03.2017 und dem 28.04.2017 für die Aufnahme in das neue EU-Schulprogramm NRW bewerben. Hierzu ist ebenfalls das Rückmeldeformular unter http://www.schulobst.nrw.de auszufüllen.
  • Teilnahmeberechtigt sind Grundschulen sowie Förderschulen mit Primarstufe, wobei Förderschulen auch Einsteigerklassen und die 5. und 6. Jahrgangsstufe für das Programm anmelden können.
  • Die beiden Programmteile Schulobst und Schulmilch können getrennt voneinander in Anspruch genommen werden.
  • Die Auswahl erfolgt automatisch anhand festgelegter Kriterien. Zu den Auswahlkriterien zählen die Nichtberücksichtigung in den vergangenen Runden sowie die Darstellung der Gesundheitsförderung im Schulprogramm und das Bestehen besonderer sozialer Bedarfslagen.

Im Rahmen seiner Schulernährungsprogramme fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung der Europäischen Union seit dem Jahr 2010 den Erwerb von Ernährungskompetenzen zu Beginn der Schulzeit, um den Schülerinnen und Schülern ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten nahe zu bringen. In der vergangenen Runde haben am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW mehr als 1.100 Schulen mit über 225.000 Kindern teilgenommen.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.schulobst.nrw.de (Seite des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms NRW) sowie unter https://www.schulmilch.nrw.de (Seite des EU-Schulmilchprogramms NRW).

Az.: 42.18-001/003

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