Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 281/2008 vom 27.03.2008

Bewerberauswahl bei der Altenpflegeausbildung

Mit dem ersten „Abschlussjahrgang“ nach ihrer Neuregelung hat sich bei der Fachkraft-Ausbildung eine erhebliche Verbesserung der Erfolgsquote bei den Absolventinnen und Absolventen gezeigt. Um diese Quote, vor allem aber die Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen in der Altenpflegehilfeausbildung zu verbessern, hat die Gesellschaft zur Förderung der Pflegequalität in Zusammenarbeit mit Praktikern im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums ein Bewerberauswahlverfahren entwickelt.

Dieses Verfahren soll alle Beteiligten – Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und Jobagenturen sowie die Fachseminare und Träger der praktischen Ausbildung – dabei unterstützen, die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Altenpflegeausbildungen zu optimieren. Weitergehende Unterlagen sind dem Link www.altenpflegeausbildung.nrw.de zu entnehmen.

Für Rückfragen zum Bewerberauswahlverfahren stehen die Autoren, Herr PD Dr. Wolfgang Heinemann und Herr Dipl.-Psych. Uwe Machleit, gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten beider finden sich am Ende der jeweiligen Erläuterungen und Hinweise zum Ausfüllen der Fragebögen.

Az.: III 874

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