Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 38/1999 vom 20.01.1999

Beurteilung von Beamten aufgrund der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Grundlage für die Gewährung von Leistungsprämien oder -zulagen als auch für die Festsetzung von Leistungsstufen ist nach den vorgenannten Vorschriften eine aktuelle Leistungsfeststellung bzw. die letzte dienstliche Beurteilung. Dabei erfordert die Definition der Frage, was unter einer "herausragenden besonderen Leistung" oder "dauerhaft herausragenden Gesamtleistungen" zu verstehen ist, ein funktionierendes Beurteilungswesen.

Zur Aktualisierung der bei der Stadt Werther (Westfalen, ca. 12.000 Einwohner) geltenden Beurteilungsrichtlinien werden Städte und Gemeinden gleich ihrer Größenordnung gebeten, entsprechende Regelungen der Stadt Werther zur Verfügung zu stellen. Die Antworten sind zu richten an Stadt Werther (Westfalen), Personalamt, z. H. Frau Hertel, Mühlenstr. 2, 33824 Werther (Westfalen).

Az.: I 043-11-1

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