Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 680/2007 vom 22.10.2007

Beteiligung des Bundes an SGB II-Unterkunftskosten

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bundesbeteiligung an den kommunal finanzierten Unterkunftskosten der Grundsicherung für Arbeit um 500 Mio. Euro von derzeit 31,8 auf 29,2 % in 2008 abzusenken. Im Einzelnen bedeutet dies, dass für 14 Länder die Höhe der Bundesbeteiligung von 31,2 % auf 28,6 %, für Baden-Württemberg von 35,2 % auf 32,6 % und für Rheinland-Pfalz von 41,2 % auf 38,6 % reduziert werden soll.

Der Bund stützt sich auf die gesunkene Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7 %. Nicht berücksichtigt wird allerdings, dass im maßgeblichen Zeitraum die Kosten für Unterkunft um knapp 10 % gestiegen sind. Statt der geplanten Absenkung wäre aus kommunaler Sicht unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung eine Anhebung um mindestens 500 Mio. Euro geboten.

In einem Schreiben an die Bundesminister Müntefering, Steinbrück und de Maizière haben die kommunalen Spitzenverbände eine Korrektur der Bundesbeteiligung angemahnt. Die im Bezugszeitraum Juli 2006 bis Juni 2007 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 3,7 % gesunkene Zahl der Bedarfsgemeinschaften gehe zum überwiegenden Teil auf die Änderung der Definition der Bedarfsgemeinschaften zum 1. Juli 2006 zurück. Die durchschnittlichen Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung seien demgegenüber im selben Bezugszeitraum ebenso gestiegen wie die durchschnittliche Zahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung seien in den als Vergleich herangezogenen Zeiträumen tatsächlich um fast 10 % gestiegen, die Bundesbeteiligung solle aber infolge der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um fast 10 % gesenkt werden. Dies entspreche nicht dem Zweck und der systematischen Ausrichtung der Bundesbeteiligung zur Entlastung der Kommunen in Deutschland.

In dem ohnehin erforderlichen Gesetzgebungsverfahren zur Festsetzung der Bundesbeteiligung des Jahres 2008 muss aus kommunaler Sicht dem bestehenden Korrekturbedarf Rechnung getragen und die Anpassung der Bundesbeteiligung an der tatsächlichen Ausgabenentwicklung orientiert werden, um die kommunalen Belastungen auszugleichen und das gesetzliche Ziel der dauerhaften Entlastung der Kommunen um jährlich bundesweit 2,5 Mrd. € zu erreichen.

Az.: III 810-2/1

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