Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 15/2009 vom 19.12.2006

Beteiligung der Kommunen an Beratungen über Föderalismusreform

Am 15. Dezember 2006 haben Bundestag und Bundesrat über die Einsetzung einer Föderalismuskommission II („Neuordnung der Finanzbeziehungen“) entschieden. Der DStGB hat sich im Vorfeld massiv für eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an diesem Gremium eingesetzt.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll eine „gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ eingerichtet werden. Den Vorsitz der Kommission sollen nach Presseberichten der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, MdB, und der Ministerpräsident Baden-Württembergs, Günther H. Oettinger, gemeinsam innehaben.

Die Aufgaben der Kommission werden im Entwurf des Bundestagsantrages wie folgt beschrieben: „Die Kommission erarbeitet Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Ziel, diese den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Vorschläge sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken. Dabei soll die in der Anlage aufgeführte offene Themensammlung zugrunde gelegt werden.“

Die erwähnte Anlage enthält folgende Punkte:

1. Haushaltswirtschaft, Vorbeugung von Haushaltskrisen

  • Etablierung eines Frühwarnsystems (z. B. Aufwertung Finanzplanungsrat) zur Erkennung und Bekämpfung von Haushaltskrisen
  • Entwicklung materieller Kriterien zulässiger Verschuldung (Einführung von Verschuldungsgrenzen und „Schuldenbremsen“), Änderung von Art. 115 und Art. 109 GG zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
  • Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Kriterien (Anreizsysteme, Sanktionen, Gläubigerbeteiligung an Kosten einer Finanzkrise)
  • Strukturunterschiede zwischen den Ländern
  • Vergleichbare Datengrundlagen

2. Bewältigung bestehender Haushaltskrisen – Konzepte zur Sanierung, Konzepte erweiterter Autonomie – (insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG)

3. Aufgabenkritik und Standardsetzung

4. Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung

  • Aufgabenentflechtungen im Bereich der öffentlichen Veraltung
  • Ebenenübergreifende Bündelung von Verwaltungsaufgaben
  • Einführung von IT-Standards und –Systemen/Vereinfachung länderübergreifender Regelungen

5. Stärkung der aufgabenadäquaten Finanzausstattung u. a. Abarbeitung Prüfauftrag für 2008 aus Finanzausgleichgesetz

6. Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften

7. Verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern

8. Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen

9. Sonstiges

Nach den Vorstellungen der großen Koalition ist eine institutionalisierte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände nicht vorgesehen. Vielmehr heißt es, die „Vertreter der Landtage und Kommunen werden in geeigneter Weise in die Beratungen der Kommission einbezogen“. Der DStGB hat dies zum Anlass genommen, in Schreiben an Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, an einzelne Bundesminister, an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz und die Präsidentin der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente heranzutreten und sich vehement für eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einzusetzen. Auch der DLT hat ähnlich agiert; der DST hat sich für eine Beteiligung des DST an der Arbeit der Kommission ausgesprochen.

Az.: IV/1 902-05

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