Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 436/2013 vom 10.06.2013

Beteiligung der Eigenverbraucher an der EEG-Umlage

Bundesumweltminister Peter Altmaier will Eigenstromverbraucher stärker an den Kosten der erneuerbaren Energien beteiligen. Sein Vorschlag ist, die Nutzer von selbsterzeugtem Strom mit einem Mindestbetrag von 1,5 bis zwei Cent/kWh an der EEG-Umlage zu beteiligen und damit in die Finanzierung der Energiewende einzubeziehen. Damit soll verhindert werden, dass die steigenden Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien sich zunehmend auf eine sinkende Zahl an Stromabnehmern verteilen. Aus kommunaler Sicht ist es richtig, die Energiewende kosteneffizienter zu gestalten und die Kosten gleichmäßiger zu verteilen. Hierfür bedarf es jedoch einer grundlegenden Reform des EEG, die sich an marktwirtschaftlichen Instrumenten orientiert. Darüber hinaus sollte auch die bessere Verteilung der Kosten für den Netzausbau, vor allem auf der Ebene der Verteilnetze, fokussiert werden.

Laut Bundesumweltminister Altmaier sei ihm bewusst, dass die Befreiung von der Umlage für Investoren ein wichtiger Wirtschaftlichkeitsfaktor sei. Allerdings werde die wachsende Eigenverbrauchsmenge für die anderen Stromverbraucher irgendwann zu einem Problem. Die zunehmenden Kosten des Ökostromausbaus würden sich am Ende auf eine sinkende Zahl an Verbrauchern verteilen. Das belaste vor allem Verbraucher mit kleinem Einkommen. Wer in seinem Haushalt oder Unternehmen eine bestimmte Menge selbsterzeugten Stroms nutzt, soll dafür künftig eine Mindestumlage zahlen.

Bereits im März hatte Altmaier im Rahmen des so genannten EEG-Dialogs eine entsprechende Initiative angekündigt, ohne die Details zu nennen. Der jetzige Vorschlag ähnelt einer Regelung beim so genannten Grünstromprivileg. Dabei zahlen Stromversorger, die mindestens 50 Prozent erneuerbaren Strom in ihrem Portfolio haben, eine auf zwei Cent/kWh reduzierte EEG-Umlage. Dieses System will Altmaier in ähnlicher Form auch für Stromverbraucher anwenden.

Laut dem Arrhenius-Institut aus Hamburg zahlen Eigenstromverbraucher 17 Cent/kWh weniger für ihre Stromrechnung. Der Großteil selbsterzeugten Stroms wird in der Industrie verbraucht. Industrielle Kraftwerke stehen für rund 90 Prozent des Eigenstromverbrauchs in Deutschland. Sie sind von den allgemeinen Systemkosten wie der EEG-Umlage, den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben befreit. Verbraucherverbände, Netzbetreiber und andere Organisationen fürchten, dass das Solidaritätsprinzip der Energieversorgung dadurch langfristig in Gefahr gerät. Vor allem ein neues Förderprogramm der Bundesregierung für Solarspeichersysteme hat vermehrt öffentliche Kritik an den Eigenverbrauchsprivilegien ausgelöst.

Kritik an dieser Idee kommt unter anderem aus der Solarbranche. Sie stört sich daran, dass die Industrie seit Jahren von den Eigenstromprivilegien profitiere. Aber erst jetzt, da auch Solarstromerzeuger in den Genuss dieser Privilegien kommen, mehre sich der Widerstand. Dabei würden aktuell nur 1,3 Prozent der Solarstromerzeugung vor Ort verbraucht, heißt es beim Bundesverband Solarwirtschaft. Das Marktforschungsinstitut IMS Research ermittelte, dass trotz der Förderung von Solarstromspeichern im Jahr 2017 bundesweit nur zwei Mio. kWh Solarstrom selbst verbraucht werden.

Az.: II/3 811-00/8

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