Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 98/2008 vom 11.01.2008

Besteuerung der Kindertagespflege

Das Bundesministerium der Finanzen hat die vor wenigen Monaten angekündigte Besteuerung der Einkünfte aus der öffentlich geförderten Kindertagespflege um ein Jahr verschoben. Tagesmütter und Tagesväter, die für die Betreuung von bis zu fünf Kindern eine „laufende Geldleistung“ gem. § 23 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) erhalten, müssen damit auch im Jahr 2008 auf diese Einkünfte grundsätzlich keine Steuer- und Sozialabgaben errichten. Insbesondere ist auch weiterhin eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung auf die Verunsicherung, zu der die neue einkommensteuerrechtliche Behandlung der Kindertagespflege geführt hat. Die Kindertagespflege stellt mit einem geplanten Anteil von 30 % einen entscheidenden Pfeiler der Einigung von Bund, Ländern und Kommunen dar, bis zum Jahr 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze vorzuhalten. Das Jahr 2008 soll dazu genutzt werden, im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen für alle Beteiligten tragfähigen, kohärenten Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Az.: III 713

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