Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 286/1997 vom 05.06.1997

Bestandssicherung und Kosteneinsparung bei Sportstätten

Die Ausübung der meisten Sportarten ist zwingend an das Vorhandensein von Sportanlagen gebunden. Die meisten Sportanlagen stehen im Eigentum der Kommunen. Bedingt durch ihre schwierige finanzielle Situation und vor dem Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Pflichtaufgaben sehen sich viele Kommunen gezwungen, teilweise erhebliche Einsparungen bei den freiwilligen Aufgaben vorzunehmen. Dies betrifft auch den Bau und den Betrieb von Sportstätten.

Bereits 1995 hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und verschiedener Bundesländer "Empfehlungen zur Bestandssicherung und zur Kosteneinsparung bei der Unterhaltung und beim Bau von Sportstätten" erarbeitet, die in der Folge von den beiden kommunalen Spitzenverbänden ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurden und von diesen gut angenommen wurden.

Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an kommunale Entscheidungsträger und verstehen sich als unverbindliche Anregungen. Sie sollen helfen, Mittel und Wege zur Kosteneinsparung aufzuzeigen, die den Sportbetrieb nicht empfindlich einschränken. Ob und welche der Empfehlungen sinnvollerweise vor Ort umgesetzt werden können, kann nur von den Betreibern der Sportanlagen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden.

Die Empfehlungen gelten auch bei sportrelevanten Konversionsmaßnahmen sowie bei der Umnutzung von Gebäuden und Flächen für sportliche Zwecke.

Im Hinblick auf sportfachliche Entwicklungen und Hinweise aus dem Kreis der Benutzer, die als Reaktion auf die erste Auflage erfolgten, ist das Papier nunmehr für eine zweite Auflage überarbeitet und aktualisiert worden. Die aktualisierten Empfehlungen sind vom Ausschuß für Kultur, Schule und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in seiner 50. Sitzung am 5./6. Mai 1997 in Jävenitz verabschiedet worden.

Die Empfehlungen können bei Interesse über die Geschäftsstelle angefordert oder in Kürze auch über das Internet-Angebot des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (http: //www.dstgb.de) heruntergeladen werden.

Az.: II/1 382

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