Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 424/2003 vom 19.05.2003

Besoldungsanpassung für Beamte

Nach Informationen des Bundesinnenministeriums ist es geplant, den Tarifabschluß 1 zu 1 für die Beamten umzusetzen, allerdings mit einer dreimonatigen Verschiebung. Dabei sind folgende Anpassungen geplant:

- 2,4 % ab 01.04.2003 für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11
- 2,4 % ab 01.07.2003 für die höheren Besoldungsgruppen
- 1 % ab 01.04.2004
- 1 % ab 01.08.2004
- Einmalzahlungen für die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen in Höhe von
7,5 % der Bezüge im Jahr 2003. Max. 185 € und weitere 50 € im Jahr 2004.

Aufgrund des Zeitplans, der noch Beratungen und Beschlüsse im Bundestag und im Bundesrat erfordert, wird das Bundesbesoldungsgesetz wohl wahrscheinlich erst im Herbst 2003 geändert werden. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob möglicherweise geänderte finanzielle Rahmenbedingungen ein erneutes Verschieben erfordern. Deshalb sollten Städte und Gemeinden noch keine Vorgriffszahlungen im Hinblick auf die erwartete Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes leisten.

Az.: I/1 043-11-0

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