Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 187/2021 vom 02.03.2021

Beschluss des VGH Baden-Württemberg: Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.04.2020 (Az.: 3 S 6/20) u.a. zur Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht Stellung genommen. Dem Beschluss zu Folge ist § 13b BauGB mit Art. 3 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-RL) vereinbar.

Der VGH hat zudem festgestellt, dass in einem gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan auch allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden dürfen. Allerdings müssen die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen und stützt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer erneuten Aufnahme der Regelung in das BauGB.

Zwecks weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Entscheidung, welche im Mitgliedsbereich unter Fachinfo – Bauen und Vergabe – Rechtsprechung als Volltext abrufbar ist.

Az.: 20.1.1.4.3-006/003 mag

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