Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 613/1997 vom 20.12.1997

Beschluß des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Gewerbeertragsteuer

Mit unseren Mitteilungen vom 20.11.1997 hatten wir unter der laufenden Nr. 560 über den Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 23.07.1997 berichtet. Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig ist. Kernpunkt der Argumentation des Gerichtes ist, daß die freien Berufe nicht in die Gewerbesteuer einbezogen werden.

Die Geschäftsstelle hatte daraufhin das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 28.10.1997 um Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob dort die Rechtsauffassung geteilt wird, daß für eine Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuermeßbescheide kein Anlaß besteht. Eine erste Stellungnahme des Finanzministeriums liegt nunmehr vor und lautet wie folgt:

"Ich teile Ihre Einschätzung, daß der Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.07.1997 zu einer Vielzahl von Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der Gewerbesteuermeßbeträge führen wird. Steuerausfälle für die hebeberechtigten Städte und Gemeinden werden sich dadurch jedoch nicht ergeben, weil der Vorlagebeschluß schon angesichts der bereits vorliegenden gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Grund sein dürfte, die Vollziehung der angefochtenen Gewerbesteuermeßbescheide nach § 361 AO auszusetzen. Die Rechtsbehelfe lassen sich allerdings vermeiden, wenn die ergehenden Gewerbesteuermeßbescheide wegen der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO für vorläufig erklärt werden.

Es liegt auf der Hand, daß die Frage, wie dem Vorlagebeschluß von Seiten der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den Gewerbesteuermeßbescheiden zu begegnen ist, bundeseinheitlich zu entscheiden ist. Das Bundesministerium der Finanzen leitet die hierzu erforderlichen Maßnahmen derzeit ein. Mit dem Ergebnis dürfte nach vorsichtiger Einschätzung Mitte Dezember 1997 zu rechnen sein."

Az.: V/3-932-00

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