Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 388/2009 vom 23.07.2009

Beschluss des Finanzplanungsrats

Der Finanzplanungsrat erörterte am 8. Juli 2009 die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2010 und der mittelfristigen Finanzplanungen bis 2013 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Demnach wird mit einer konjunkturellen Stabilisierung erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres gerechnet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich in den nächsten Monaten weiter verschlechtern. Die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, das Wirken der automatischen Stabilisatoren wie auch die Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung (Konjunkturpaket I und II) tragen zur Stützung der wirtschaftlichen Entwicklung bei. Weitere Konjunkturprogramme hält der Finanzplanungsrat nicht für geboten. Spätestens ab 2011 ist der finanzpolitische Kurs der strikten Haushaltskonsolidierung verstärkt fortzusetzen.

Nachfolgend ist der Beschluss des Finanzplanungsrates vom 8. Juli 2009 wiedergegeben:

„Der Finanzplanungsrat stellt einvernehmlich fest:

1.        Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Abwärtssog der weltwirtschaftlichen Entwicklung. Sämtliche Wirtschaftsdaten signalisieren die heftigste Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Für das Jahr 2009 ist derzeit davon auszugehen, dass das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr real um rd. 6 Prozent abnehmen wird. Erst im weiteren Verlauf der zweiten Hälfte dieses Jahres ist mit einer konjunkturellen Stabilisierung zu rechnen. Auf dem Arbeitsmarkt hat sich der Negativtrend - auch aufgrund der ergriffenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen - bislang nur teilweise niedergeschlagen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich jedoch in den nächsten Monaten weiter verschlechtern.

2.        Die erheblichen Konsolidierungsanstrengungen der letzten Jahre haben es Bund, Ländern und Kommunen erleichtert, notwendige Maßnahmen zur Dämpfung des konjunkturellen Abwärtstrends zu ergreifen. Sowohl die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors als auch das Wirken der automatischen Stabilisatoren und die darüber hinaus gehenden Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung tragen zur Stützung der wirtschaftlichen Entwicklung bei. Allein das Zukunftsinvestitionsgesetz im Rahmen des Konjunkturpakets II sieht zusätzliche öffentliche Investitionen in Höhe von 13,3 Mrd. Euro vor. Dies begünstigt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und führt zu einer Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, so dass die Wachstumsgrundlagen auch langfristig verbessert werden. Bund, Länder und Kommunen haben mit diesen Maßnahmen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und sind ihrer finanz- und wirtschaftspolitischen Verantwortung gerecht geworden.

3.        Nach einem nahezu ausgeglichenen gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo in der Maastrichtabgrenzung 2007 und 2008 ist als Folge der Krise im Jahr 2009 mit einem Defizit von 4 und im Jahr 2010 von 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen. Das Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts wird für 2009 auf 112 ½ Mrd. Euro und für 2010 auf 132 ½ Mrd. Euro geschätzt. In den Jahren 2009 bis 2012 müssen Bund, Länder und Kommunen Steuerausfälle von über 300 Mrd. Euro im Vergleich zur jeweils letzten Schätzung einplanen. Angesichts der durch die krisenbedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen deutlich verschlechterten Ausgangssituation kann das Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts bis 2013 voraussichtlich nur um 63 Mrd. Euro abgebaut werden. Auf der Grundlage der aktuellen makroökonomischen und fiskalischen Projektionen sind weitere Konjunkturprogramme zur Bewältigung der aktuellen Konjunktur- und Finanzmarktkrise nicht geboten.

4.        Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Zur Einhaltung der beschlossenen Verschuldungsgrenzen und der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes muss ab 2011 der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite bei Bund, Ländern und Kommunen verstärkt fortgesetzt werden. Nur so kann der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht werden.“

 

Az.: IV/1 900-03

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