Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 61/2012 vom 20.12.2011

Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz

Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern haben sich am 05. und 06. Dezember 2011 in Bremen getroffen und eine Reihe von Beschlüssen zu verschiedenen wirtschaftspolitischen Themen gefasst. Die Beschlüsse betreffen sowohl Industriepolitik, als auch einzelne Themen in der Wirtschaftspolitik bis hin zu Auswirkungen anderer Fachpolitiken auf kleine und mittlere Unternehmen.

Die WMK beauftragt einen Arbeitskreis, der die prozentuale Verteilung der auf Deutschland entfallenden Strukturfondsmittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unter verschiedenen Szenarien ermitteln soll. Bis zum Herbst 2012 soll der Arbeitskreis Empfehlungen für die Positionierung der Länder hinsichtlich der Diskussion der zukünftigen Regeln für die Strukturfonds vorlegen.

Die WMK begrüßt, dass eine „Hochrangige Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung“ einberufen wurde, die sich auch mit der schnelleren Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und der Anpassung von Regelungen des Aufenthaltsgesetzes befassen soll. Insbesondere wird begrüßt, dass die Philosophie des Anwerbestopps abgelöst werden soll durch eine „Einladungs- und Willkommenskultur“. Die WMK misst der Bedeutung von Zuwanderung für die Deckung des Fachkräftebedarfs eine hohe Bedeutung bei und wird ihre Frühjahrskonferenz 2012 unter diesen Schwerpunkt stellen.

Die WMK spricht sich für eine bessere Abstimmung der Förderprogramme von Infrastruktur einerseits und Projekten der außerschulischen beruflichen Bildung andererseits aus. Insbesondere eine bessere und frühzeitige Einbindung der Länder in die Förderung außerschulischer beruflicher Bildungsmaßnahmen des Bundes durch Abstimmung auf Fachebene führt zum zielgerichteten Einsatz der vorhandenen Fördermittel. Die bessere Koordinierung soll insbesondere für das ESF-Programm ab 2014 zum Einsatz kommen.

Die WMK stellt fest, dass es beim System der vermiedenen Netzentgelte Reformbedarf gibt und begrüßt, dass die Bundesregierung diesen auch anerkennt. Inhaltliche Fragen eines Mechanismus zur bundesweiten Umlage EEG-bedingter Kosten sollen in einer neu eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten werden.

Die WMK sieht durch unterschiedliche Regelungen zur Anerkennung von Ausnahmen von Fahrverboten für Umweltzonen negative Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Deshalb soll sich das BMWi dafür einsetzen, dass diese Regelungen weiter entwickelt wer-den.

Die WMK bewertet die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die in Deutschland durch die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt wird, sehr positiv. Nach ihrer Auffassung ist die GRW auch das zentrale Instrument zur Umsetzung der europäischen Strukturpolitik ab 2014 und weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der Förderpolitik auf eine Begrenzung des Fördergefälles von hoch und gering geförderten Gebieten angewiesen ist. Die WMK bittet das Bundeswirtschaftsministerium, die Diskussion über den Einsatz sog. „Innovativer Finanzinstrumente“ fortzusetzen, um ab 2014 aktuelle Instrumente zur Verfügung zu haben. Ergänzend hält die WMK eine verbesserte Mittelausstattung für die GRW für erforderlich.

Die WMK bedauert, dass der Bund keine mit den Ländern fachlich abgestimmte Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Breitbandstrategie er-arbeitet hat, mit denen der Bund insbesondere den angestrebten Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, auch in ländlichen Räumen, voranbringen will.

Die Länder bekräftigen ergänzend ihre Auffassung, dass der Aufbau eines flächendeckenden Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzes mit Übertragungsraten über 50 Mbit/s ohne finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand (des Bundes) nicht realisierbar sein wird. Die Länder fürchten daher, dass es ohne ein Finanzierungsprogramm des Bundes für den Aufbau des Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzes wegen der geringeren Versorgung des ländlichen Raumes zu einer Vertiefung der digitalen Spaltung Deutschlands kommen könne.

Die WMK unterstützt das Anliegen, die Nationale E-Government-Strategie (NEGS), das Handeln der Beteiligten von Bund, Ländern und Kommunen zu koordinieren und Interoperabilität der Strategie zu sichern. Dabei setzen sich die Länder insbesondere dafür ein, dass die Prinzipien von Föderalismus, Gewaltenteilung, Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung erhalten bleiben. Allerdings bemängelt die WMK, dass der Konzeptentwurf für die Umsetzung der NEGS keine konkreten Verantwortlichkeiten hinsichtlich der durchzuführenden Projekte, Zielstellungen, Ressourcenplanungen oder Zielbeiträge benennt.

Die WMK beurteilt die Wettbewerbssituation bei Briefdienstleistungen zwei Jahre nach Wegfall aller Monopolrechte als unbefriedigend an und kritisiert, dass verschiedenen vom Bundesrat vorgebrachten Vorschlägen und Bitten nicht nachgekommen wurde. Die WMK drängt deshalb auf die Novellierung des Postgesetzes und bittet um Prüfung, inwieweit Veränderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Angestellten im Briefmarkt so verändert werden können, dass die Situation der Beschäftigten angemessen berücksichtigt wird.

Die im Rahmen des Konjunkturpakets II des Bundes eingeführten Sonderregelungen zur Vergabe von Bauleistungen ist für die WMK Anlass, den Bund-Länder-Ausschuss „Öffentliches Auftragswesen“ um einen Vorschlag für eine bundesweite Verschlankung der Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unter Einbeziehung der Vereinbarung einheitlicher Auftragswertgrenzen zu erarbeiten. Dabei sollen die Sonderregelungen für die Vergabe von Bauleistungen im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpakets II und die erhöhten Wertgrenzen, die sich in der Praxis vielfach als geeignetes Instrument erwiesen haben, Vorbild sein.

Die Beratung des Themas „Bundeseinheitlicher Verbraucherinformationen über die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen“ (sog. Hygiene-Ampeln), deren pilothafte Einführung u. a. in Teilen von Berlin vielfach zur Diskussion geführt hatte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die genannten und eine Reihe weiterer Beschlüsse können im Wortlaut von der Seite des Deutschen Bundesrates unter www.bundesrat.de/DE/gremien-konf/fachministerkonf/wmk/Sitzungen/11-12-05-06-WMK/11-12-05-06-beschluesse,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/11-12-05-06-beschluesse.pdf heruntergeladen werden.

Az.: III 640-10

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