Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 243/2010 vom 03.05.2010

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) von Bund und Ländern hat am 14./15. April 2010 in Bremen stattgefunden. Die Tagesordnung beinhaltete in großer Anzahl Themen, die sich auf die Kommunen entscheidend auswirken können. Allerdings ist den Beschlüssen nicht anzusehen, ob die kommunale Perspektive in den Beratungen von den Ländern deutlich gemacht wurde.

Bundeshaushalt 2010 und Finanzplanung 2011 — 2013:
Die VMK stellt fest, dass Teile der Verkehrsinfrastruktur bereits heute drastisch überbelastet sind und sich nicht in einem ausreichend guten Zustand befinden. Sie spricht sich deshalb für einen besseren Erhalt und der bedarfsangemessenen Neu- und Ausbauten aus. Die VMK weist darauf hin, dass die Konjunkturprogramme in den Jahren 2009 und 2010 „seit längerem erstmals ausreichende Investitionen in den Neu- und Ausbau und in die Erhaltung der Straßeninfrastruktur …“ ermöglicht haben. Allerdings sei mit Sorge festzustellen, dass die gegenwärtige Haushaltsausstattung und die erkennbare Finanzierungsperspektive nicht ausreichen, kurz- und mittelfristig geplante Maßnahmen fortzuführen. Vielmehr sei eine Verstetigung des Bundesfernstraßenhaushalts in Höhe von rund 7 Mrd. Euro jährlich erforderlich.

Auch für den Bereich der Schieneninfrastruktur sei ein hohes Maß an Unterfinanzierung festzustellen. Die VMK hält es für mindestens erforderlich, 1,8 Mrd. Euro pro Jahr für Neu- und Ausbauvorhaben durch den Bund bereitzustellen. Für die Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs seien mittelfristig 250 Mio. Euro erforderlich und nicht 200, wie zurzeit festgelegt.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur nachhaltigen Entwicklung:
Die VMK betont, dass die Nachhaltigkeit das Leitprinzip der Politik der Bundesregierung sowie der Landesregierungen sei. Sie spricht sich dagegen aus, zentrale, bundesweit geltende Richtlinien für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung herauszugeben. Bundesweit geltende Umweltkriterien und Beschaffungsleitlinien in das Vergabewesen einzuführen, würde mit dem Ziel der Vereinfachung der Entbürokratisierung des öffentlichen Beschaffungswesens nicht vereinbar sein. Auch ordnungspolitisch besteht die Gefahr der Fehlsteuerung, weshalb am Prinzip der Technologieneutralität und der Offenheit gegenüber verschiedenen Nachhaltigkeitsansätzen festgehalten werden sollte.

Elektromobilität:
Die VMK teilt die Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz, dass die Förderung der Elektromobilität langfristig angelegt sein und deshalb nach dem Auflaufen des Konjunkturpakets II fortgeführt werden muss. Die VMK ist des Weiteren der Auffassung, dass eine frühzeitige Entscheidung für die Auflage eines Markteinführungsprogramms den Stellenwert der Förderung der Elektromobilität politisch unterstreichen würde, ein derartiges Programm aber nicht aus Investitionsmitteln für die Verkehrsinfrastruktur finanziert werden dürfte. Die weitere Förderung der Elektromobilität müsse darüber hinaus möglichst bald auf ländliche Räume ausgedehnt werden.

Einen weiteren Aspekt in der Förderung der Elektromobilität sieht die VMK in Anreizen in Form von Benutzervorteilen. In der Herbstsitzung 2010 soll das BMVBS Vorschläge für entsprechende Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung vorlegen.

Mitfahrerparkplätze an Bundesfernstraßen:
Die VMK begrüßt die Bereitschaft des Bundes, so genannte Pkw-Mitfahrerparkplätze in unmittelbarer Nähe von Anschlussstellen der Bundesautobahnen zu bauen und zu unterhalten. Sie will damit ein zusätzliches Angebot für die Abwicklung von Personenfernverkehr machen.

Alleen in Deutschland:
Die VMK sieht die Anwendung der Regelwerke „Empfehlung zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sowie den „Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ des BMVBS als geeignet an, sowohl den Interessen des Alleenschutzes, als auch den Interessen der Verkehrssicherheit zu dienen.

Feuerwehrführerschein:
Die VMK hält eine Sonderfahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sowie der anerkannten Rettungsdienste und der öffentlichen Gefahrenabwehr sowie verschiedener anderer Einrichtungen des Katastrophenschutzes für erforderlich. Die Sonderfahrberechtigung soll Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen umfassen und nach einer unbürokratischen organisationsinternen Ausbildung und Prüfung erteilt werden können. Grundlage hierfür soll ein Gesetzesantrag des Freistaates Bayern sein, den das Land in den Bundesrat einbringen will.

Az.: III 640

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