Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 315/2009 vom 12.05.2009

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Die VMK von Bund und Ländern hat sich am 22. und 23. April 2009 in Erfurt getroffen. Mittlerweile liegen die Beschlüsse der VMK vor und können ebenso wie die Berichte im Zusammenhang mit der VMK von der Homepage des Deutschen Bundesrates heruntergeladen werden (www.bundesrat.de).

Die VMK begrüßt die Position der Bundesregierung, das nationale Verkehrssicherheitprogramm entsprechend zu überarbeiten und legt hierbei besonderen Wert auf die schnellere Einführung von Fahrerassistenzsystemen sowie die noch schnellere Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Verkehrsbereich (intelligente Verkehrssysteme). Damit sollen die Infrastruktur und die Signalisierung besser zur Verkehrssicherheit beitragen. Ergänzend schlägt die VMK vor, vermehrt straßenbauliche Maßnahmen gegen Motorradunfälle zu ergreifen.

Die VMK begrüßt die weitere Umsetzung des Deutschland-Online-Vorhabens „Kfz-Wesen“, das im Wesentlichen aus der pilothaften Umsetzung in Form der Realisierung der Online-Zulassung von Fahrzeugen besteht. Darüber hinaus bittet die VMK, einen deutschlandweiten XKfz-Standard für die Datenverarbeitung im Kfz-Zulassungswesen zu erarbeiten und hierfür ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Ergänzend schlägt die VMK vor, Alternativen zur sog. Siegelung von Kfz-Kennzeichen zu entwickeln, um den rechtlichen und finanziellen Aufwand zu reduzieren.

Die VMK erinnert an die große Bedeutung des Luftverkehrs und der dezentralen Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland für die Regionalwirtschaft. Sie verlangt daher die herausgehobene Bedeutung der verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Belange im Flughafenkonzept der Bundesregierung zu unterstreichen. Ergänzend bekräftigt sie ihren Beschluss vom 07. und 08. Oktober 2008, mit dem sie eine bessere Anbindung der Flugplätze an die Verkehrsträger Schiene und Straßen gefordert hat und erwartet vom Bund, dass diese die Länder darin unterstützt, die Planungshoheit für die Flughafeninfrastruktur wahrzunehmen.

Gegenstand der letzten Föderalismuskommission II war u. a. das Thema „Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesstraßen“. Die Föderalismuskommission hatte beschlossen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag von Deutschem Bundestag und Bundesrat zu fassen. Der Antrag sollte die Übereinstimmung von Bund und Ländern zum Ausdruck bringen, dass es einen erheblichen Anteil von Bundesstraßen gebe, deren überregionale Bedeutung wegen Änderungen der Verkehrsströme, neuen Infrastrukturen oder neuen Verkehrsbeziehungen weggefallen sei. Des Weiteren sei zwischen Bund und Ländern Einvernehmen darüber hergestellt worden, dass zeitnah nach Beendigung der Arbeiten der Föderalismuskommission II hinsichtlich der Strecken, deren Abstufungszeitpunkt sowie den sonstigen Abstufungs- und Kompensationsmodalitäten Lösungen gefunden werden sollten. Im Hinblick darauf sollte das BMVBS den Ländern vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich und für den Bund verbindlich mitteilen, welche Straßen oder Straßenabschnitte ihre Bedeutung verloren haben, so dass eine Einstufung als Bundesstraße nicht mehr zu rechtfertigen sei.

In Rede stehen aus Sicht des Bundes rund 20.000 Kilometer Bundesstraßen, die ohne Kompensation für die künftigen Träger der Baulast abgestuft werden sollten. Die VMK weist deshalb darauf hin, dass einvernehmliche Regelungen zur Abstufung eine vorherige Überprüfung anhand von Netzkriterien, Kriterien für die Verkehrsrelevanz und finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich seien. Die finanziellen Rahmenbedingungen werden von der VMK beschrieben, indem sie darauf hinweist, dass allein für Betrieb, Unterhaltung, Erhaltung und Um- und Ausbau sowie Lärmschutz der Bundesstraßen im Durchschnitt 60.000 Euro pro Kilometer und Jahr notwendig seien. Darüber hinaus bestehe für Maßnahmen des vordringlichen und weiteren Bedarfs des Bundesfernstraßenplanes ein Finanzbedarf von 40.000 Euro pro Kilometer und Jahr. Die VMK gibt zu bedenken, dass ein erhebliches Anwachsen der Landesstraßennetze die Folge hätte, dass ernsthaft über die neue Ordnung des Landesstraßennetzes nachgedacht werden müsse. Dies könne nur zur Folge haben, dass eine Reihe von Straßen zu Kreis- bzw. Gemeindestraßen mit Übertragung der Baulast abgestuft werden müssten.

Die VMK stellt fest, dass der Lärmschutz und die Lärmvorsorge im Zuge des Neu- und Ausbaus von Straßen einen hohen Stellenwert haben. Sie weist darauf hin, dass wegen der bestehenden Zweckbindung eine Mitfinanzierung aus dem Aufkommen der Lkw-Maut nicht in Betracht komme.

Seit dem 01. Januar 2009 ist die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der DB AG und dem Bund in Kraft getreten. Die VMK weist darauf hin, dass die Entwicklung der Qualität des Netzes sich mit der geltenden LuFV nur begrenzt überwachen lasse. Sie fordert deshalb die Einrichtung eines Nutzerbeirats unter Beteiligung der Länder, der umfangreiche Auskunftsrechte über den aktuellen Stand der Umsetzung der LuFV genießt und Mitwirkungsrechte bei der Entwicklung von Qualitätskennziffern sowie bei der Erarbeitung der Regelungen für eine Nachfolge der geltenden LuFV erhält. Ein entsprechender Nutzerbeirat sollte zudem im Allgemeinen Eisenbahngesetz institutionalisiert werden.

Der Bundesgesetzgeber wird in der aktuellen Legislaturperiode keine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vornehmen. Dies bedauert die VMK und beauftragt deshalb ihren Arbeitskreis „Öffentlicher Personenverkehr“ Grundzüge einer einheitlichen Vorgehensweise der Interpretation der bestehenden Gesetzeslage in den Ländern zu erarbeiten.


Az.: III 640-10

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