Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 338/2008 vom 13.05.2008

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat am 16. und 17. April 2008 in Brüssel getagt. Eine Reihe von Entscheidungen der VMK hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden.

Die VMK nimmt die steigende Anzahl von Unfällen mit Personenschaden sowie die insgesamt steigende Anzahl der Unfälle im Straßenverkehr mit Sorge zur Kenntnis. Sie fordert den Bund deshalb auf, im Rahmen der nationalen Kampagne zur Verbesserung der Verkehrssicherheit noch stärker eine koordinierende Rolle bei der Verkehrssicherheits- und Präventionsarbeit wahrzunehmen. Darüber hinaus soll die Straßeninfrastruktur selbst stärker zur Vermeidung von Verkehrsunfällen beitragen (Fehler verzeihende Straße). Im Rahmen der Kampagne wünscht sich die VMK auch eine Stärkung der Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen auf lokaler Ebene und fordert, dass deren Arbeit vor allem mit einer finanziellen Ausstattung durch zweckgebundene Auslandsmittel zu unterstützen sei.

Die VMK betont erneut, dass die Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis 2010 weiterhin Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit sein müsse. Erstmals hat sich VMK auch dazu bekannt, dass langfristig der Denkansatz „Vision Zero“ mit seiner qualitativen Zielsetzung der Minimierung des Unfallrisikos auf Null für die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland Geltung haben soll.

Die VMK begrüßt den Masterplan Güterverkehr und Logistik des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als einen Maßnahmenkatalog zur Sicherung von Mobilität und Wirtschaftswachstum. In diesem Zusammenhang erklärt sie, dass erwartete Mehreinnahmen aus der Maut in vollem Umfang in die Verkehrsinfrastruktur fließen sollen.

Die VMK begrüßt, dass das BMI beabsichtigt, einen Teil der beschleunigenden Regelungen aus dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz in das allgemeine Verfahrensrecht zu übernehmen. Die VMK bezieht sich insbesondere auf die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereine, die Einführung der fakultativen Erörterung sowie Regelungen über die Behördenpräklusion, die Plangenehmigung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung und die Heilung von Verfahrensfehlern.

Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den Verhandlungen in der Föderalismusreform II Vorschläge für ein Abstufungskonzept der Bundesstraßen unter dem Titel „Zukunft der Bundesfernstraßenverwaltung“ vorgelegt. Die Vorschläge lauten:

• Abstufung nicht fernverkehrsrelevanter Bundesstraßen
• Flexibilisierung der Bundesauftragsverwaltung durch sog. Öffnungsklauseln (Ergänzung Art. 90 Abs. 4 GG)
• Uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für Bundesfernstraßen
• Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung durch Zuständigkeit für den Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften sowie ein allgemeines fachliches Weisungsrecht.

Die VMK fordert den Bund auf, Details des Abstufungskonzepts unverzüglich offen zu legen. Entsprechend des Abstufungskonzeptes sollen die Länder die nicht fernverkehrsrelevanten Bundesstraßen als Straßen nach Landesrecht übernehmen. Es geht dabei um ca. 20.000 Kilometer Bundesstraßen, die aus der Straßenbaulast des Bundes entlassen werden sollen. Eine Entschädigung des zukünftigen Trägers der Baulast sei dabei nicht vorgesehen. Dieses Konzept werde von der Bundesregierung, den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen getragen.

Die Verkehrsminister der Länder fordern, statt einer Abstufung im genannten Umfang, die Erarbeitung von Netzkriterien, Kriterien für die Fernverkehrsrelevanz, von Zeitplänen und die Verhandlung finanzieller Rahmenbedingungen. Darin müsse insbesondere eine vollständige finanzielle Kompensation auf Dauer für den Erhalt des übernommen Straßennetzes sichergestellt und für die abgestuften Bundesstraßen zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Die Länder gehen davon aus, dass es sich um ein Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich handelt.

Die VMK begrüßt das nationale Verkehrslärmschutzpaket des Bundes vom 2. Februar 2007 auf der Grundlage einer Entschließung des Bundesrates vom Dezember 2006. Die VMK begrüßt insbesondere die Absicht die BMVBS, ein emissionsabhängiges Trassenpreissystem zu entwickeln und umzusetzen. Sie fordert den Bund auf, für die schnelle Umrüstung Lärm verursachender Güterwagen auf lärmarme Technik Anreize zu schaffen. Darüber hinaus legt die VMK auch Wert auf die Feststellung, dass im Rahmen des Programms ebenfalls innovative ortsfeste Techniken zur Lärmbekämpfung an der Quelle erprobt werden könnten.

Die VMK bittet die Bundesregierung, die Finanzierung der Infrastruktur der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen bundesgesetzlich und mit Bundesmitteln zu prüfen. Sie veranschlagt den Finanzierungsbedarf auf jährlich mindestens 150 Mio. Euro. Die VMK beauftragt den Länderarbeitskreis „Eisen- und Bergbahnen“, sich mit der Entwicklung eines Vorschlages für eine eigentümerunabhängige Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur zu befassen.

Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 16. und 17. April 2008 sind auf den Seiten des Deutschen Bundesrates im Internet unter www.bundesrat.de unter der Rubrik Fachministerkonferenzen/Verkehrsministerkonferenz herunter zu laden.

Az.: III 640-10

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