Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 45/2007 vom 15.12.2006

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Am 22./23.11.2006 hat die Verkehrsministerkonferenz der Länder in Berlin getagt. Die Verkehrsministerkonferenz befasste sich vornehmlich mit der Deutschen Bahn AG, behandelte allerdings auch weitere Themen wie die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft oder das Überholverbot von LKWs auf Autobahnen. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) fasste u.a. folgende Beschlüsse:

• Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft:

Die VMK fordert den Bund auf, die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zu einer Finanzierungsgesellschaft für die Bundesfernstraßen weiter zu entwickeln und ihr die Einnahmen aus der LKW-Maut direkt und unmittelbar zufließen zu lassen. Daneben soll geprüft werden, ob die Einnahmen aus der LKW-Maut ausreichen, um eine rechtsichere Unabhängigkeit der Finanzierung von Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau vom Bundeshaushalt zu erreichen. Ergänzend soll die volle Zweckbindung der LKW-Maut-Einnahmen nicht die Finanzierung von Schienen- und Wasserstraßen belasten. Die VMK fordert den Bund auf, für den notwendigen Ausgleich der bei Schienen- und Wasserstraßen wegfallenden Mautmittel Sorge zu tragen.

• Umweltgesetzbuch:

Mit Blick auf eine spätere Aufnahme der Genehmigung von Verkehrsprojekten in eine integrierte Vorhabengenehmigung nach dem neuen Umweltgesetzbuch weist die VMK darauf hin, dass die Ziele der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben in Frage gestellt werden könnten. Darüber hinaus fürchtet sie, dass eine integrierte Vorhabengenehmigung entsprechend Umweltgesetzbuch I an Umweltgesichtspunkten ausgerichtet und fachplanerische Überlegungen zu gering beachtet werden könnten. Die VMK befürwortet stattdessen, die planungsbeschleunigenden Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur auf den gesamten Bereich der Planfeststellungsverfahren auszudehnen und in die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder hineinzutragen.

• Sanktionsniveau für schwere Verkehrsverstöße:

Die VMK begrüßt die Erfolge in der Verkehrssicherheitsarbeit der letzten Jahre. Dennoch müssten die Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit fortgesetzt werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die intensive Verkehrsüberwachung. Deren Effizienz soll weiter gestärkt werden. Die Orientierung an örtlichen Gefahrenstellen und die Überwachung des gewerblichen Straßenverkehrs soll dabei gewährleistet bleiben, allerdings soll zukünftig die Durchsetzung der Verkehrsregelen und sollen die Durchsetzungsmaßnahmen auf der Ebene des Bundes und der Länder stärker miteinander abgestimmt werden. Der nationale Verkehrsüberwachungsplan wird hierfür als geeignetes Mittel angesehen. Flankierend sollen die Geldbussen für schwere Verkehrsverstöße, die Hauptunfallursachen darstellen, angehoben werden, um die Abschreckungswirkung der Bußgelder wieder herzustellen.

Die VMK bittet die Bundesregierung, Vorbereitungsarbeiten zur Schaffung der für eine Änderung der Bußgeldvorschriften erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen als Vorbereitung einer konkreten Gesetzesinitiative weiterzuführen. Dabei sollen insbesondere die Bußgeldobergrenzen für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Allgemeinen und Promille- und Drogenverstöße im Besonderen angehoben werden. Ergänzend werden die Gebietskörperschaften aufgefordert, die Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erheblichen Teilen für die Verkehrssicherheit auszugeben, um damit die präventive Verkehrssicherheitarbeit zu stärken.

• Privatisierung der DB AG:

Die VMK bemängelt, dass die Länder nach wie vor keine ausreichenden Unterlagen zur Verfügung haben, um sich sachgerecht an der Diskussion der Privatisierung der Deutschen Bahn AG zu beteiligen. Sie weist deshalb darauf hin, dass unabhängig von der zu wählenden Privatisierungsvariante der Daseinsvorsorgecharakter des Schienennetzes unangetastet bleiben muss. Dazu gehört auch, dass der Bund einen jährlichen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Bestandsnetz leisten soll. Die VMK weist ergänzend auf die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten für die Bundesnetzagentur im Sinne einer Ex-Ante-Regulierung der Trassen- und Stationspreise hin. Zusätzlich ist die VMK der Auffassung, dass die Länder nach ihrer Wahl regionale Schieneninfrastruktur zur Bewirtschaftung übernehmen können sollen, zumindest soweit diese überwiegend für den Schienenpersonennahverkehr genutzt wird. Ein zukünftiges Privatisierungsgesetz habe deshalb vier Punkte zu berücksichtigen:

- Die Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes auch in der Fläche.
- Den Ausschluss nachteiliger Einflüsse des Kapitalmarktes auf die Schieneninfrastruktur und das Verkehrsangebot.
- Die Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten von Bund und Ländern.
- Die Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte.

Der Wortlaut der Beschlüsse kann von der Internetseite des
Bundesrates über www.bundesrat.de unter der Rubrik Gremien
und Konferenzen/Fachkonferenzen der Fachminister/Termine/Verkehrsministerkonferenz/Beschlüsse herunter geladen werden.

Az.: III 640-10

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