Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 513/1996 vom 20.10.1996

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

In ihrer Konferenz am 19./20.9.1996 in Rostock-Warnemünde haben die Verkehrsminister und

-senatoren der Länder u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:

Verkauf der Regionalbusgesellschaften

Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht der Verkehrsabteilungsleiterkonferenz zur Kenntnis. Sie stellt fest, daß trotz mehrfacher Bitten der Verkehrsministerkonferenz weder die Verkaufverhandlungen der Regionalbusgesellschaften der Deutsche Bahn AG fortgeführt oder gar zu Ende gebracht worden sind, noch der Bundesminister für Verkehr bisher die erbetene Klarheit zum weiteren Schicksal der Regionalbusgesellschaften herbeigeführt hat.

Die Verkehrsministerkonferenz fordert daher erneut, daß den Vorstellungen des jeweiligen Landes, das an einem Verkauf der Regionalbusgesellschaften noch interessiert ist, entsprochen wird und der Bundesminister für Verkehr in diesem Sinne nachhaltig auf die Deutsche AG einwirkt.

Fortschreibung des Schienenwegeausbauplans

Die Verkehrsminister und -senatoren bekräftigen ihren Beschluß vom 21./22.3.1996 in Stuttgart. Sie fordern die Deutsche Bahn AG und den Bund auf, zu einer raschen Umsetzung des Beschlusses beizutragen und eine dementsprechende Verwendung der für Investitionen des Bundes in den SPNV vereinbarten Mittel in Höhe von rd. 900 Mio. DM für die Jahre 1996 und 1997 sicherzustellen.

Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder ermächtigen das Eisenbahn-Bundesamt, zur Vermeidung von Verzögerungen bei den Investitionen in einzelnen Ländern von dem in der gemeinsamen Erklärung des Bundes und der Länder in Konstanz am 18./19.5.1995 vereinbarten Schlüssel zur Verteilung der Nahverkehrsinvestitionen vorübergehend abzuweichen. Der danach erforderliche Ausgleich soll mittelfristig - d.h. in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren - erfolgen. Die Abweichung vom Verteilungsschlüssel soll im Regelfall 10 % nicht übersteigen; darüber hinausgehende Abweichungen erfolgen im Einvernehmen mit den Ländern. Das Eisenbahn-Bundesamt erstattet der Verkehrsministerkonferenz jährlich einen Bericht über die Mittelverwendung.

Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder lehnen langfristige Bestellgarantien für SPNV-Leistungen oder langfristige vertragliche Regelungen über die Kostenbeteiligung an Nahverkehrsstrecken gegenüber der Deutsche Bahn AG ab. Sie sind der Auffassung, daß derartige Bindungen die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Länder übermäßig einengen würden. Dagegen kommen aus ihrer Sicht länderbezogen politische Willenserklärungen über die langfristige Nutzung von Investitionen in den SPNV in Betracht.

Die Verkehrsminister und -senatoren erneuern ihre Forderungen an den Bund, die Rechtsauffassung der Länder zu bestätigen, wonach gemäß § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz der Bund allein für die Finanzierung der Investitionen in das Nahverkehrsnetz der Deutsche Bahn AG verantwortlich ist und eine Mitfinanzierung durch die Länder nicht vorgesehen ist.

Förderung von Bahnsteigbauten durch den Bund

Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bundesminister für Verkehr, entsprechend § 13 Abs. 1 EBO und unter Hinweis auf Punkt 4, Nr. 11 des Berichtes der Bundesregeirung "Überprüfung von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zur Entlastung und Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Eisenbahnen" (Bundestagsdrucksache 12/8582 vom 18.10.1994) auch Bahnsteigbauten mit Höhen von 38 cm und 55 cm über Schienenoberkante (SO) in die Projektförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAbG) einzubeziehen und hierfür Investitionszuschüsse zu gewähren.

Eisenbahnkreuzungsgesetz/Übergang der Erhaltungslast für Straßenüberführungen auf Kreise, Städte und Gemeinden

Nach kurzer Diskussion verständigt sich die Konferenz darauf, daß ihr Vorsitzender in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages auf das große Interesse der Verkehrsministerkonferenz an einer zügigen Beratung der Bundesratsinitiative im Deutschen Bundestag hinweist und um eine möglichst baldige positive Beschlußfassung bittet.

Az.: III 640 - 10

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