Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 628/2014 vom 29.10.2014

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Die Verkehrsministerkonferenz am 01./02. Oktober 2014 hat eine Reihe von kommunalrelevanten Beschlüssen gefasst: 

Bundesverkehrswegeplan

Die Länder bitten den Bund, bei der weiteren Bearbeitung des BVWP 2015 verstärkt auf leistungsfähige Seehafenhinterlandverkehre zu achten. Darüber hinaus sollten mit Blick auf die Verkehrsprognosen die Nutzung von Kapazitäten bei Binnenwasserstraßen priorisiert werden. Letztlich erwartet die VMK das alle von den Ländern angemeldeten Projekte für Straßenschienen und Wasserstraßen förmlich bewertet werden.  

Lärmschutz

Die VMK steht einerseits Verbesserungen beim Verkehrslärmschutz positiv gegenüber. Andererseits hat sie eine kritische Haltung gegenüber einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit dem Ziel, verkehrsträgerübergreifende Regelungen für den Schutz gegen Lärm an Straßen und Schienenwegen zu schaffen. Sie weist darauf hin, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht die geeignete Rechtsgrundlage sei, um umfassende Sanierungs- und Ausgleichsansprüche gesetzlich zu verankern. Insbesondere fehle es dem Bund an einer Gesetzgebungskompetenz für Straßen nach Landesrecht.

Zudem verweist die VMK darauf, dass eine substanzielle Ausweitung der Lärmsanierung eine durchgreifende Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen bei allen Baulastträgern voraussetze. Des Weiteren weist die VMK darauf hin, dass Anforderungen an den Lärmschutz nicht dazu führen dürften, dass Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert werde. Schließlich bittet die VMK den Bund, eine geeignete rechtliche Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende Schallberechnung zu schaffen.  

Lärmsanierung

Die VMK bestätigt die Entschließung des Bundesrates vom Juli 2013 (Bundesrats-Drucksache Nr. 458/13) für ein nationales Förderpro-gramm zur Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast. Die VMK ergänzt, dass ein entsprechendes Finanzierungsprogramm der Bundesregierung nicht zu Lasten der Mittel für die Verkehrswege des Bundes gehen dürfe. 

Schienenpersonennahverkehr

Die VMK ist der Auffassung, dass die Wettbewerbsnachteile von neuen Unternehmen gegenüber sog. Altunternehmen im Schienenpersonennahverkehr ausgeglichen werden müssen. Ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil wird darin gesehen, dass insbesondere Neubewerber nicht die geforderten Daten im Bereich von Ausgleichsregelungen für Stromkosten- und handelsintensive Unternehmen liefern können, wie Altunternehmer. Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz können im Wortlaut von der Internetseite der VMK unter www.verkehrsministerkonferenz.de heruntergeladen werden.

Az.: III/1 441-42

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