Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 471/1998 vom 20.08.1998

Beschlüsse der Ministerkonferenz für Raumordnung

In ihrer Konferenz am 4.6.1998 hat die Ministerkonferenz für Raumordnung gerade auch für den Kommunalbereich interessante Beschlüsse und Entschließungen zu aktuellen raumordnungspolitischen Themen verabschiedet.

Zur Problematik der Hersteller-Direktverkaufszentren stellt sie fest, daß diese Bestandteile einer umfassenden Entwicklung im Handel- und Freizeitsektor sind, durch die u.a. immer größere Einkaufs- und Erlebniszentren insbesondere an Stadträndern und auf der "grünen Wiese" zu Lasten der Innenstädte als Einkaufs-, Kultur- und Erlebnismittelpunkt der städtischen und ländlichen Bevölkerung entstehen. Sie ist der Auffassung, daß die Ansiedlung derartiger Zentren unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten so restriktiv wie möglich gehandhabt werden sollte und zusätzliche Möglichkeiten, ihre Ansiedlung räumlich zu steuern, weiterverfolgt werden müssen. Die Rechte der von Hersteller-Direktverkaufszentren betroffenen Gemeinden bzw. angrenzender Länder sollten gestärkt werden. Die MKRO betont, daß durch die Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren die Innenstädte nicht gefährdet werden dürfen und fordern alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, auf, durch konzertiertes Zusammenwirken den Standort Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten.

Die Geschäftsstelle verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des NWStGB-Präsidiums vom 27.5.1998 zu Factory-Outlet-Centers (großflächige Fabrikverkaufszentren), wonach über die Ansiedlung derartiger Zentren nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen strukturellen und raumordnerischen Gegebenheiten vor Ort entschieden werden kann und FOC mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten ausnahmslos nur an städtebaulich integrierten Standorten, also nur in den Innenstädten sowie in einer stadt- und regionalverträglichen Größenordnung angesiedelt werden dürfen.

Im Zusammenhang mit dem Modellprogramm zum Aufbau von bundesweit 12 Städtenetzen setzt sich die Ministerkonferenz für Raumordnung für eine Fortführung dieser Initiative als "Forum Städtenetze" ein. Dabei sei sicherzustellen, daß auch bis jetzt nicht geförderte Städtenetze sowie andere Netzstrukturen die für ihre Stabilisierung und Weiterentwicklung notwendige Plattform für einen breiten Erfahrungsaustausch erhalten und daß eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere interessierte Gemeinden organisiert wird. Nach dem erfolgten Aufbau der Organisationsstrukturen müßten Städtenetze nun ihre Fähigkeit nachweisen, durch gemeinsame Projekte effektiv mit den regionalen Potentialen und Ressourcen umzugehen. Raumordnung und Landesplanung sollten die organisatorischen Voraussetzungen für einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch schaffen. Das "Forum Städtenetze" solle in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt werden.

Des weiteren bestehe der Bedarf, daß für Schlüsselprojekte einzelner Städtenetze, die von besonderer regionaler Bedeutung sind, eine Unterstützung im Sinne eines Projektmanagements erfolgen könne. Dabei gehe es nicht um eine Sonderprojektförderung, sondern um eine Unterstützung bei besonderen Leistungen, die notwendig sind, um z.B. gemeinsame Finanzierungs- und Trägermodelle zu erarbeiten.

Unter Hinweis auf den neu gefaßten § 13 ROG mit seinen Aussagen auch zu regionalen Entwicklungskonzepten gibt die Ministerkonferenz für Raumordnung konkrete Empfehlungen zu regionalen Entwicklungskonzepten und Regionalkonferenzen als integrierten Instrumenten der Raumentwicklung. Regionalkonferenzen sollen danach in einen mittelfristigen Prozeß zu regionalen Entwicklungskonzepten und deren Umsetzung führen und in Gebieten entsprechend den tatsächlichen Problemverflechtungen durchgeführt werden. Eine Abgrenzung nach Fördergebieten oder administrativen Zuständigkeiten sei nicht erforderlich und auch in solchen Verflechtungsbereichen bewährt, die das Gebiet mehrerer Länder umfassen.

Die MKRO weist darauf hin, daß Regionalkonferenzen die Bereitschaft und den Willen der maßgeblichen regionalen und kommunalen Akteure voraussetzen, miteinander zu kooperieren, um durch abgestimmte querschnittsbezogene Projekte eine eigenständige Regionalentwicklung in Gang zu setzen. Dabei bedürfe es in der Region anerkannter "Persönlichkeiten" aus Politik, Verwaltung oder Wirtschaft, die sich die Durchführung der Regionalkonferenz und des anschließenden regionalen Entwicklungsprozesses zur persönlichen Aufgabe machen. Die effiziente, kontinuierliche Steuerung des Prozesses erfordere ein besonderes Kooperationsmanagement (Regionalbüro, Moderator). Dafür sollten Verwaltungsangehörige zeitlich befristet von anderen Aufgaben freigestellt oder Externe beauftragt werden. Es entspreche dem integrierenden Ansatz der Raumordnung, sektorübergreifend vorzugehen und für die Verwirklichung der Projekte eines regionalen Entwicklungskonzeptes ein möglichst breites Spektrum nationaler und europäischer Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Neben einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG im Rahmen der Reform der Europäischen Strukturfonds und eine Handreichung zu den Abschnitten 1 und 4 des Raumordnungsgesetzes vom 18.8.1997 hat die MKRO auch zu Raumordnung und vorbeugendem Hochwasserschutz Position bezogen. Sie sieht in der raumordnerischen Sicherung der für einen möglichst gefahrlosen Hochwasserabfluß erforderlichen "Abfluß-, Retentions- und Gefährdungsbereiche" eine vorrangige Aufgabe. Bei der Abgrenzung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete solle bundeseinheitlich mindestens ein 100-jährliches Hochwasserereignis zugrunde gelegt werden, wobei dabei Möglichkeiten der Rückgewinnung von Retentionsräumen und der Renaturierung von Gewässern und ihren Auen berücksichtigt werden sollten. Die MKRO legt Wert auf die Feststellung, daß der raumordnerische Ansatz nicht allein auf die Hauptfließgewässer, sondern auch auf deren Nebengewässer und das ganze Einzugsgebiet ausgerichtet ist.

Az.: III 610 – 04

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