Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 623/1999 vom 20.09.1999

Beschlüsse der Bundesregierung zur Sanierung des Bundeshaushalts

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 25.08.1999 den Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts (Haushaltssanierungsgesetz) verabschiedet. Damit sollen die mit dem "Zukunftsprogramm 2000" beschlossenen Eckwerte zum "Sparpaket 2000" umgesetzt werden, die gesetzgeberisch formuliert werden müssen. Neben den gesetzgeberisch zu formulierenden Maßnahmen gehören weitere Maßnahmen zum Sparpaket, die im Rahmen des Haushaltsvollzugs umgesetzt werden (globale Minderausgaben). Neben den Maßnahmen zur Haushaltssanierung gehören zum "Zukunftsprogramm 2000" die weiteren Reformpakete:

1. Reform der Unternehmensbesteuerung

2. Neuregelung des Familienleistungsausgleichs

3. Zweite Stufe der ökologischen Steuerreform

4. Rentenstrukturreform.

Über die fiskalischen Auswirkungen dieser Gesetzgebungsvorhaben auf die Städte und Gemeinden hat die Geschäftsstelle mit Schnellbrief vom 30.08.1999 die Mitgliedskommunen umfassend informiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, daß nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen ist, daß die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderungen für das pauschalierte Wohngeld und den Unterhaltsvorschuß sowie den Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe im Jahre 2000 mit Mehrbelastungen von ca. 630 Mio DM rechnen müssen, im Jahr 2001 werden diese ca. 605 Mio DM, im Jahr 2002 ca. 670 Mio DM und im Jahr 2003 ca. 760 Mio DM betragen.

Ungewiß ist, ob die als Gegenfinanzierungsmaßnahme vorgesehene Beschränkung der Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst auf einen Inflationsausgleich in signifikantem Umfang diese Haushaltsverschlechterungen kompensieren wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des vergleichsweise geringen Beamtenanteils in den Kommunalverwaltungen ist hier Skepsis angebracht.

Eine gemeindescharfe Berechnung der Auswirkungen der dargestellten bundespolitischen Reformvorhaben ist derzeit nicht möglich. Zum einen sind die konkreten Ausgestaltungen des Sparpakets – beispielsweise hinsichtlich der Finanzierung des pauschalierten Wohngeldes – derzeit noch nicht endgültig entschieden. Zum anderen hängen die konkreten Auswirkungen auf die einzelne Kommune maßgeblich von den dortigen Strukturen (vor allem im Sozialhilfebereich) ab. Berechnungsmodelle, die ohne weitere Differenzierung pauschale Beträge pro Einwohner für die Städte und Gemeinden als Berechnungsgrundlage verwenden, sind nach Einschätzung der Geschäftsstelle nicht tragfähig. Nur eine konkret gemeindebezogene Analyse kann derzeit erste Anhaltspunkte liefern.

Az.: IV/1-920-03/3

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