Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 476/2022 vom 22.08.2022

Beschlossene Gasumlage trifft auch die Kommunen

Wie der Gas-Netzbetreiber Trading Hub Europe am 15.08.2022 mitgeteilt hat, wird die staatliche Gasumlage ab dem 01.10.2022 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Gas-Sicherungsumlage wird befristet vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2024 erhoben und kann alle drei Monate angepasst werden. Hierüber hatten wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 410 vom 11.08.2022 informiert.

Da auch die Städte und Gemeinden Gaskunden wie jeder andere private Gasendverbraucher sind, trifft auch sie die Gasumlage, wenn die Energieversorger die Gasumlage an die Endverbraucher weitergeben.

Neben über 2 Mio. kommunalen Wohnungen gibt es rund 180.000 kommunale Gebäude (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Rathäuser, etc.). Der Energieverbrauch für Wärme bei kommunalen Nichtwohngebäuden (Bildungseinrichtungen, Verwaltungs- und sonstige Gebäude) beträgt nach Informationen des Umweltbundesamtes 24,65 Mio. Megawattstunden pro Jahr. Da der Wärmebedarf kommunaler Nichtwohngebäude schätzungsweise zu rund 50 bis 60 Prozent per Gas gedeckt wird, entspricht dies einem Gasverbrauch von etwa 12 bis 15 Mio. Megawattstunden pro Jahr. Die neue Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh könnte insofern zu Mehrkosten in Höhe von 290 bis 360 Mio. Euro führen. Die Strom- und Wärmeversorgung kosten Städte und Gemeinden bereits heute jährlich ca. 5 Mrd. Euro. Dies bedeutet eine enorme Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte.

Am Beispiel der kommunalen Schulgebäude lassen sich die konkreten Mehrkosten verdeutlichen. Die rund 30.000 kommunalen Schulgebäude zählen zu den größten Energieverbrauchern in den Kommunen. Laut dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg verbraucht eine mittelgroße Schule insgesamt ca. 1 Mio. kWh/Jahr für Wärme. Bei einem Gasanteil zwischen 50 und 60 Prozent würden die Mehrkosten allein durch die Gasumlage bei einer einzelnen mittelgroßen Schule bis zu 14.500 Euro betragen.

Weitere Mehrkosten entstehen den Kommunen durch die Kosten der Unterkunft. Die Gesamtausgaben für die Unterkünfte im Jahr 2021 betrugen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 14,1 Mrd. Euro, davon trugen die Kommunen rund 4,2 Mrd. Euro. Verdoppeln sich die Heizkosten, würden sich die Kosten der Unterkunft schätzungsweise um 1,5 Mrd. Euro erhöhen, bei einer Verdreifachung der Heizkosten wären zusätzlich 3 Mrd. Euro fällig. Die Mehrkosten in Folge der Gasumlage dürften etwa 100 Mio. Euro für die Kommunen ausmachen.

Anmerkung

Bei einem unveränderten Gasverbrauch der Städte und Gemeinden ist mit Mehrkosten allein durch die Gasumlage von jährlich annähernd 500 Mio. Euro zu rechnen. Durch die Möglichkeit der Anpassung der Höhe der Gasumlage alle drei Monate, bleibt abzuwarten, ob die Mehrkosten weiter steigen werden. Umso wichtiger ist es, Gaseinsparungspotenziale auszuschöpfen.

Positiv ist, dass die Bundesregierung angekündigt hat, die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent für die Zeit des Bestehens der Gasumlage zu senken.

Trotz der Mehrbelastung ist die beschlossene Gasumlage grundsätzlich zu begrüßen. Um eskalierende Preise entlang der Lieferkette zu verhindern, kann der Umlagemechanismus helfen. Hierdurch werden die Preise am Anfang der Lieferkette stabilisiert und das Risiko wirtschaftlicher Schieflagen der Energieversorger (auch der Stadtwerke) wird vermindert. Denn für die Stadtwerke wird hierdurch die Option geschaffen, ebenfalls die höheren Beschaffungspreise bei Gas an die Endkunden weiterzureichen. Allerdings lässt sich eine Anpassung der Verträge bei den Endkunden durch viele Stadtwerke bis zum 01.10.2022 administrativ kaum rechtzeitig realisieren. Zu begrüßen ist, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung auch für die Weitergabe der Gasumlage bei Festpreisverträgen und bei der Fernwärme zu suchen.

Az.: 28.6.1-002/025 we

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