Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 202/2013 vom 25.03.2013

Beschleunigung des Stromnetzausbaus

Der Bundestag hat sich in der vergangenen Woche mit dem Ausbau der Energieinfrastruktur befasst. Gegenstand der Beratungen war u.a. das Bundesbedarfsplangesetz, dass den Aus- und Umbaubedarf länderübergreifender Höchstspannungsleitungen bis zum Jahr 2022 festlegt. Ziel ist es, die Planungs- und Bauzeiten von derzeit bis zu 10 Jahren auf 4 Jahre zu verkürzen. Dies soll durch die Bündelung der Kompetenzen bei der Bundesnetzagentur und der Verkürzung des Rechtswegs erreicht werden.

Regierungserklärung zur Energieinfrastruktur

Bundeswirtschaftsminister Rösler gab zu Beginn der Beratungen eine Regierungserklärung mit dem Titel „Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“ ab. Er äußerte sich darin zum vorliegenden Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes und ging auch auf die Themenfelder des Kraftwerksausbaus, Erneuerbare Energien, und Energieeffizienz ein.

Ziel des Bundesbedarfsplans sei es, den Netzausbau in Deutschland zu beschleunigen. Dabei gehe es nicht nur darum, wie die neuen Trassenverläufe aussehen sollen, sondern darum, wie bessere Voraussetzung für Projekttrassen, beispielsweise für die Erdverkabelung, geschaffen werden könnten. Mindestens genauso wichtig wie die großen Fernübertragungsnetze sei auch das Verteilnetz. Auch hier werde eine erhebliche Anzahl an Kilometern gebraucht, nur um das Verteilnetz zu ertüchtigen und zu modernisieren. Hinzu komme, gerade die Verteilnetze intelligenter auszugestalten, um Produktion und Verbrauch besser zusammenzubringen

Die bisherigen Planungs- und Bauzeiten müssten von derzeit bis zu zehn Jahren auf vier Jahre verkürzt werden. Deshalb sehe der neue Gesetzentwurf eine Instanzenwegverkürzung durch die direkte Klagemöglichkeit zum Bundesverwaltungsgericht vor. Um das Ziel zu erreichen sei es unerlässlich, die Akzeptanz und das Verständnis der betroffenen Bürger vor Ort und die betroffenen Kommunen herzustellen. Hierfür seien die im Netzausbaubeschleunigungsgesetz vorgesehenen Konsultationsverfahren für die Trassenplanung das geeignete Instrument.

Ergebnis der Beratungen

Das Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze und damit auch das Bundesbedarfsplangesetz (Bundestag - Drs. 17/12638) wurden an die Bundestagsausschüsse für Wirtschaft und Technologie, Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Umwelt und Naturschutz und Reaktorsicherheit zur weiteren Beratung verwiesen.

Anmerkung

Auch aus kommunaler Sicht wird das neue Bedarfsplangesetz für den künftigen Übertragungsnetzausbau in Deutschland als wesentlicher Baustein für eine beschleunigte Umsetzung der Energiewende begrüßt. Die Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine bessere Abstimmung unter den Ländern sind hierfür die richtigen Ansätze. Parallel hierzu muss aber auch der Aus- und Umbau der Verteilnetze stärker vorangetrieben und beschleunigt werden sowie Kommunen und Bürger stärker in die Netzausbauplanung eingebunden werden.

Az.: II/3 811-00/8

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