Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 149/2012 vom 17.02.2012

Beschleunigtes Vergabeverfahren nach EU-Richtlinie 2004/18/EG

Aus gegebenem Anlass weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Dringlichkeit für die Anwendung des Beschleunigten Verfahrens für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte nach EU-Richtlinie 2004/18/EG für das Jahr 2012 nicht mehr sieht. Unterhalb dieser Schwellenwerte sei auf den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW über Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden vom 02.12.2010 verwiesen, der mit Runderlass vom 13.12.2011 -34-48.07.01/99-1/11- bis zum 31.12.2012 verlängert wurde (vgl. Mitteilung 81/2012).

Az.: II/1 608-00

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