Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 568/2019 vom 16.10.2019

Bescheinigungsrichtlinien zum Denkmalschutz

Im Ministerialblatt Nr. 19 vom 24.09.2019, s. 433 ff. finden sich aktuelle Bescheinigungsrichtlinien zum Denkmalschutz, zu schutzwürdigen Kulturgütern sowie zu Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

Die Richtlinien regeln Voraussetzungen und Verfahren zum Erhalt einer steuerrechtlichen Bescheinigung. Die Änderungen sind positiv zu sehen. Dies betrifft insbesondere die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Nachweises der wirtschaftlichen Notwendigkeit bei Erweiterung der Nutzfläche in Form eines Musters einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Ergänzung der Bescheinigungsrichtlinie um die Abgrenzung, wann eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich ist. Die Ergänzung für den Umgang mit elektronischen Rechnungen und die Ausweitung der Möglichkeit, auch außerhalb von Bauträgerfällen die erforderlichen Aufwendungen bei insolventen Auftragnehmern durch ein Sachverständigen-Gutachten nachzuweisen, sind ebenfalls zu begrüßen. Die neue detaillierte Nummerierung ist hilfreich.

Az.: 20.7.1-001/001 we

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