Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 187/2017 vom 16.02.2017

Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen

Am 24.01.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff)“ vom 18.Januar 2017 im Bundesanzeiger (BAnz AT 24.01.2017 B1) bekannt gemacht. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ vom 17.01.2008 (AVV-EnEff) mit der ersten Änderung vom 18.01.2012 und der zweiten Änderung vom 16.01.2013 ist am 23.01.2017 außer Kraft getreten.

Damit haben die Vergabestellen des Bundes auch weiterhin in der Beschaffung Aspekte der Energieeffizienz im Vergabeverfahren zu beachten. Zusätzlich zu den bisherigen Vorschriften sind jetzt auch das Energieverbrauchsrelevante- Produkte-Gesetz vom 27.02.2008 und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung mit Beschluss vom 30.03.2015 zu berücksichtigen.

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen der Zuschlagsentscheidung können wie bisher neben den Anschaffungskosten die voraussichtlichen Nutzungskosten (insbesondere die Kosten für den Energieverbrauch der zu beschaffenden Geräte), die Wartungskosten und die Kosten am Ende der Nutzungsdauer (Lebenszykluskostenprinzip) Berücksichtigung finden. Dabei können (neu) auch die Kosten, die durch externe Effekte der Umweltbelastung entstehen, berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Umwelt-, insbesondere Energieeffizienzaspekte, als Zuschlagskriterien mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Die AVV-EnEff ist befristet bis zum 31.12 2019.

Die Verwaltungsvorschrift gilt unmittelbar nur für Vergabestellen des Bundes; gleichwohl können die Vorgaben auch als Auslegungshinweise für die kommunale Beschaffungspraxis mit herangezogen werden. Die AVV-EnEff steht StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinfo und Service / Fachgebiete / Bauen und Vergabe / Vergabe zum Download zur Verfügung.

Az.: 21.1.4.1-006/001 gr

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